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Tron (TRX) verliert gegen Disney im Streit um Markennamen

Virgil Griffith
Bildquelle: succo, pixabay.com

Tron ist zu nah an TRON

In den USA hat das „U.S. Patent and Trademark Office“ gleich drei Anträge von Raybo Technology abgelehnt. Die Firma ist ein enger Partner der Tron Foundation und versuchte mit den Anträgen Markenrechte in den USA zu erhalten.

Konkret ging es um die Marken „TRON“, „TRONIX“ und „TRONNETWORK“, die allesamt bereits im Februar 2018 beantragt wurden. Doch der Antrag bekam Gegenwind. Im August dieses Jahres wehrte sich Disney gegen die Anträge.

Denn der Mediengigant hält die Rechte an dem gleichnamigen Film TRON. Der Film, der im Jahr 1982 erschien, gilt als Klassiker und erfährt durch Disney immer noch Produktpflege. Neben Merchandise gibt es u. a. Videospiele, eine Serie und ein Sequel.



Einspruch ohne Widerspruch

Disney argumentierte gegenüber dem Patentamt, dass die durch Raybo Technology beantragten Markennamen, die eigenen Rechte verletzen würden. Dabei verwies Disney auch auf die eigene, fortdauernde Nutzung des Markennamens „TRON“.

Durch den Umstand, dass die Tron Foundation ebenfalls die Großschreibung des Wortes verwendet, würde eine hohe Verwechslungsgefahr bestehen, so Disney. Dieses Argument schien eine Menge Überzeugungskraft zu besitzen.

Denn nachdem der Einspruch eingelegt wurde, gab es keinerlei Reaktion durch die Tron Foundation oder Raybo Technology. Stattdessen verzichtete man einfach darauf die Anfragen durch das Patent- und Markenamt zu beantworten und ignorierte sie schlicht. In Ermangelung einer Antwort blieb der Behörde nichts anderes übrig, als den Antrag abzulehnen und Disney damit Abhilfe zu verschaffen.

Keine Überraschung

Nachdem TRX zwischen 2017 und 2018 eine unglaubliche Rallye erlebte, folgte nur noch wenig Positives. Hin und wieder war der Gründer von Tron, Justin Sun, um Schlagzeilen bemüht. Dabei ging er teilweise so weit, dass er für seine PR-Aktionen nur noch Spot erntete.

Auch die Tron-Blockchain erfährt nicht sehr viel Liebe durch Entwickler. Zwar hat man es geschafft Glücksspiel auf der Plattform zu etablieren, aber ein globales, zensurfreies Netzwerk mit dApps sieht freilich anders aus.

Am Ende überrascht es nicht, dass auch der Versuch ein Markenrecht zu erwirken, schlicht versandet ist.

Justin Sun meldet sich zu Wort

Sun gab jedoch über Twitter bekannt, dass dies für Tron kein großer Rückschlag sei. Damit wollte er auch Spekulationen vorbeugen, dass Tron nun von Disney allgemein verklagt werden könnte und seinen Namen wechseln müsste.

Tatsächlich gibt es im Markenrecht sogenannte Klassen. Sie ermöglichen es Marken in verschiedenen Bereichen zu beantragen. So könnte beispielsweise jemand die Marke „TRON“ für die Klasse 33 beantragen. In Klasse 33 fallen diverse alkoholische Getränke, sofern weder Disney, noch die Tron Foundation oder eine dritte Partei das Recht innehaben, könnte es theoretisch zugestanden werden.

Dies ist aber nur ein Beispiel. Tatsächlich ist das Markenrecht, insbesondere das internationale Markenrecht, ein hochkomplexer Bereich. Ob Sun also mit seiner Aussage recht behält, hängt von vielen Details ab und letztlich auch davon, ob Disney sich durch etwaige Ähnlichkeiten an anderer Stelle bedroht fühlt.

Am Ende hat Justin Sun zumindest eine Sache erreicht. Er bekam etwas Aufmerksamkeit.

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