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Bitcoin-Haltefrist-Petition braucht 30.000 Stimmen bis zum 15. September

Petitionsausschuss
Bildquelle: © Robert Kneschke - stock.adobe.com

Seit dem 4. August 2026 kann die Bundestagspetition 201716 mitgezeichnet werden. Sie fordert, dass die einjährige Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowerte erhalten bleibt. Erreicht sie bis zum 15. September das Quorum, muss sich der Petitionsausschuss öffentlich mit dem Thema befassen. Genau darin liegt ihr eigentlicher Wert.

Eingereicht wurde die Petition mit dem Titel „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten (insbesondere Bitcoin)“ bereits am 30. Mai 2026, die Prüfung durch die Petitionskommission dauerte damit deutlich länger als die üblichen zwei bis drei Wochen. Hinter der Initiative steht prohaltefrist.de, ein Zusammenschluss aus der deutschen Bitcoin-Community, angestoßen vom Bitcoin Bundesverband. Als Petenten treten unter anderem Nicole Nowak, Jens Leinert, Stefan Rönz, Korina Karl und Michael Hebenstreit auf. Aktuell haben 27.293 Personen die Petition mitgezeichnet, daher brauchte es nur noch wenige Unterschriften, bis das erforderliche Quorum von 30.000 Mitzeichnungen erreicht ist.

Was die Petition genau fordert

Inhaltlich ist die Petition eng gefasst. Sie verlangt den Erhalt der Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten nach § 23 EStG und fordert zusätzlich, die Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter“ gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung ausdrücklich beizubehalten.

Diese zweite Forderung ist der weniger beachtete, aber technisch entscheidende Teil. Der Bundesfinanzhof hat 2023 bestätigt, dass Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 EStG gelten. Aus dieser Einordnung folgt die Jahresfrist überhaupt erst. Wer heute innerhalb eines Jahres verkauft, versteuert den Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, und das gilt nicht nur beim Verkauf gegen Euro, sondern auch beim Tausch in eine andere Kryptowährung oder beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen. Liegen mehr als zwölf Monate zwischen Anschaffung und Veräußerung, ist der Gewinn im typischen Privatanlegerfall nicht mehr steuerbar, hinzu kommt eine Freigrenze von weniger als 1.000 Euro pro Kalenderjahr.

Als Begründung nennt die Petition drei Stränge, nämlich Vertrauensschutz für Anleger, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und den Bürokratieaufwand. Wer digitale Vermögenswerte über ein Jahr halte, agiere nicht als kurzfristiger Spekulant, sondern als langfristiger Investor, heißt es im Petitionstext. Ohne Jahresfrist müssten sämtliche Transaktionen unabhängig von der Haltedauer deklariert werden, etwa über komplexe FiFo-Berechnungen hinweg über mehrere Wallets.

Wie es zu den Steuerplänen kam

Der Anlass für die angedachte Änderung des Status Quo ist ein haushaltspolitischer. Am 29. April 2026 beschloss das Kabinett die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027, in denen eine geänderte Krypto-Besteuerung als Einnahmebaustein eingeplant ist. Finanzminister Lars Klingbeil sagte am selben Tag auf der Bundespressekonferenz, man wolle die Kryptowährungen anders besteuern.

Konkreter wurde es am Anfang Juli, weil das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen hatte. In dem Entwurf sollen im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, Veräußerungsgewinne wären dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig. Klingbeil zufolge soll die Änderung ab dem 1. Januar 2027 greifen. In der Praxis würde das eine Pauschalbelastung von 26,375 Prozent bedeuten, also Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag.

Entscheidend für die Einordnung ist der Rechtsstand. Der Kabinettsbeschluss hält die Reform lediglich als politische Absicht fest, ein eigenständiger Gesetzentwurf samt Referentenentwurf des Ministeriums liegt bislang nicht vor. Bis zum Abschluss des regulären Gesetzgebungswegs bleibt die einjährige Haltefrist in Kraft. Offen sind bis heute die Fragen, ob Kryptogewinne der Abgeltungsteuer oder dem persönlichen Steuersatz unterliegen sollen, ab welchem Zeitpunkt eine Neuregelung gelten würde und wie mit bereits angeschafften Beständen umgegangen wird.

Auch die erwarteten Einnahmen sind unklar. Im Haushaltsentwurf ist rund 1 Milliarde Euro für die Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität samt Einführung einer Krypto-Besteuerung veranschlagt, bei der Vorstellung der Eckwerte Ende April war noch von 2 Milliarden Euro die Rede, eine konkrete Rechnung zum Einnahmepotenzial liegt nicht vor. Andere Darstellungen nennen bis zu 3 Milliarden Euro. Diese Spannbreite ist selbst ein Argument in der Debatte, weil eine belastbare Schätzung öffentlich nicht existiert.

Politisch ist der Kurs nicht abgesichert. Eine neue Besteuerung von Kryptowährungen wurde nicht im Koalitionsvertrag vereinbart, und die CDU/CSU-Fraktion lehnte zuletzt einen Gesetzentwurf der Grünen ab, der die Haltefrist abgeschafft hätte. Für eine tatsächliche Abschaffung bräuchte Klingbeil die Unterstützung der Union, der Bundestag soll ab September beraten.

Warum die Bitcoin-Haltefrist-Petition vor allem als Signal wirkt

Genau hier liegt die Bedeutung der Petition, und sie ist eine andere als oft behauptet. Eine Petition stoppt kein Gesetz. Selbst 30.000 Mitzeichnungen verhindern kein Gesetz automatisch und verpflichten die Bundesregierung nicht, die geplante Reform aufzugeben. Wer etwas anderes verspricht, überzeichnet das Instrument.

Was das Quorum bewirkt, ist ein Verfahrensschritt mit Öffentlichkeitswirkung. Wird die Marke erreicht, ist grundsätzlich eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss vorgesehen, in der die Petenten ihre Argumente vortragen und Fragen der Abgeordneten beantworten können, auch Vertreter der Bundesregierung können Stellung nehmen. Diese Anhörung würde mitten in die parlamentarische Beratungsphase fallen. Ein Thema, das bisher als Randnotiz im Haushaltsentwurf steht, bekäme damit einen eigenen Termin, ein Protokoll und Medienaufmerksamkeit.

Der zweite Effekt ist quantitativ. Bislang lässt sich der Widerstand gegen die Reform schwer belegen, weil er sich vor allem in Fachmedien, auf X und in Verbandsstellungnahmen abbildet. Eine offizielle Zahl beim Bundestag ist etwas anderes als ein Stimmungsbild in der Timeline. Sie ist für Abgeordnete zitierbar, gerade für jene in der Union, die der Reform ohnehin skeptisch gegenüberstehen und ein sichtbares Argument in Richtung ihrer Fraktionsführung brauchen. Aus Sicht der Initiative ist die Petition deshalb kein Ersatz für Gespräche mit Abgeordneten, sondern deren Verstärkung. In den letzten Wochen hatte der FDP-Politiker Frank Schäffler betonte, Briefe an die Wahlkreisabgeordneten seien nach dem Kabinettsbeschluss wichtiger und bewarb eine Musterformulierung, mit der Bürger sich an Abgeordnete wenden können.

Was der Blick nach Österreich und in die Schweiz zeigt

Für die Frage, ob die Reform ihr fiskalisches Ziel erreicht, gibt es einen praktischen Vergleichsfall. Österreich hat die einjährige Haltefrist im März 2022 abgeschafft und besteuert Krypto-Gewinne seither pauschal mit 27,5 Prozent. Im Jahr 2024 brachte diese Steuer dem österreichischen Staat 33,8 Millionen Euro ein, was 0,57 Prozent des gesamten Kapitalertragsteuer-Aufkommens entspricht, obwohl 2024 ein Boomjahr mit rund 120 Prozent Kursplus war. Wien zog zudem eine klare Stichtagsregelung, wer Bestände vor März 2021 erworben hatte, verkauft bis heute steuerfrei. Diese Altbestandsfrage ist im deutschen Entwurf bisher offen.

In der Schweiz bleiben Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen für ansässige Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei, eine Haltedauer kennt das Schweizer Recht nicht. Gewerbsmäßige Händler werden regulär besteuert, hinzu kommt die kantonale Vermögenssteuer im Promillebereich.

Ein Nebenaspekt wird häufig mit der Haltefrist verwechselt. Das bereits geltende Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz setzt die europäische DAC-8-Richtlinie und den CARF-Melderahmen um, Kryptodienstleister müssen den Finanzbehörden Angaben zu Nutzern und Transaktionen übermitteln, erstmals für das Kalenderjahr 2026. Diese Meldepflichten kommen unabhängig davon, wie die Haltefrist ausgeht.

So zeichnest man die Petition mit

Der Bitcoin-Kurier unterstützt die Petition. Die Mitzeichnung läuft ausschließlich über die offizielle Plattform des Deutschen Bundestags. So zeichnet man die Petition mit:

  1. Konto anlegen: Registrierung unter epetitionen.bundestag.de. Nötig sind eine E-Mail-Adresse und ein selbst gewähltes Passwort, ein Pseudonym ist freiwillig.
  2. Bedingungen bestätigen. Häkchen für Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen setzen, das Häkchen für den Auftritt im Forum mit Pseudonym ist optional.
  3. Persönliche Daten hinterlegen. Pflichtfelder sind Vorname, Nachname, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Titel, Organisation und Telefonnummer sind freiwillig. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und plausibel sein, unplausible Daten können die Mitzeichnung ungültig machen.
  4. E-Mail bestätigen. Kurz nach der Registrierung kommt eine Mail mit einem Aktivierungslink. Im Zweifel den Spam-Ordner prüfen.
  5. Konto aktivieren. Nach dem Klick auf den Link ist das Konto nutzbar. Wichtig, bis hierhin hast Du nur registriert und noch nicht mitgezeichnet.
  6. Mitzeichnen. Petition 201716 öffnen, einloggen, auf „Petition mitzeichnen“ klicken. Erst damit wird die Unterstützung gezählt.

Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden nicht öffentlich angezeigt, im Forum erscheint höchstens das gewählte Pseudonym. Das Petitionsrecht nach Artikel 17 Grundgesetz ist ein Jedermannsrecht, eine deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Wohnsitz in Deutschland sind nicht erforderlich. Aus der Mitzeichnung lässt sich nicht ableiten, ob oder wie viel Bitcoin man hält.

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