Regulierung

SEC macht weiter: Auch NFTs sind Wertpapiere


  • Die SEC sieht in bestimmten NFTs ebenfalls Wertpapierangebote.
  • Zuvor hatte die Behörde in diversen Klagen eine Reihe von Kryptowährungen als Wertpapiere eingestuft.
  • Damit drohen möglicherweise weitere Klagen gegen die Macher von NFT-Kollektionen.

Die SEC hat einen Fall für sich entscheiden können, der bislang wenig mediale Aufmerksamkeit erfuhr. Die Behörde schritt gegen die Impact Theory LLC ein, die NFTs in Umlauf gebracht hatte und mit ihrem Angebot vage Wertversprechen verband. Um zu prüfen, ob ein Wertpapierangebot vorliegt, zieht die SEC den Howey-Test heran.

Dieser beinhaltet u. a. das Kriterium, dass die Investoren die Erwartung haben, Gewinne zu erzielen. Scheinbar waren die Werbeversprechen nicht sorgsam formuliert und damit war dieser Punkt erfüllt. Aus Sicht der SEC bot Impact Theroy die NFTs also auf eine Art und Weise an, die nahelegt, dass es sich um ein Investment in ein Geschäft handelt. So sollten Besitzer der NFTs an der Wertschöpfung durch die Weiterentwicklung und Bewerbung der NFTs profitieren und damit letztlich von dem Unternehmenserfolg von Impact Theory.

Auf diesem Weg nahm das Unternehmen 2021 rund 30 Millionen US-Dollar ein. Laut einer Mitteilung der SEC einigte man sich mit Impact Theroy außergerichtlich im Rahmen einer Anordnung. Damit setzt die SEC ihren Kurs fort, denn sie hatte in diversen Klagen bereits eine Reihe von Kryptowährungen als Wertpapiere eingestuft. Darunter auch Cardano (ADA), Solana (SOL) und Polygon (MATIC).

Bußgeld und Entschädigung

Impact Theory muss die geschädigten Investoren im Rahmen einer Unterlassungsanordnung auszahlen und das Geschäft einstellen. Außerdem wird ein Bußgeld von 6,1 Millionen US-Dollar fällig, welches sich aus verschiedenen Positionen zusammensetzt.

Ferner werden alle NFTs im Besitz des Unternehmens „gelöscht“ und es dürfen keine weiteren Einnahmen durch Lizenzgebühren mehr generiert werden. Damit kommt Impact Theory noch vergleichsweise günstig davon.

Die SEC ist sich nicht einig

Was NFTs anbelangt, so konstituieren sie aus Sicht der SEC einen Sonderfall. Die einzelnen Mitglieder der Kommission sind sich scheinbar nicht in allen Aspekten einig. In einer gesonderten Mitteilung unterstrichen die Kritiker die offenen Fragen zu dem Thema unter dem Hinweis, dass der Howey-Test nicht in jeder Hinsicht der passende Maßstab ist, um NFTs zu bewerten.

Obwohl die SEC ihrerseits darauf beharrt, dass die geltende Gesetzgebung aus den 30er-Jahren vollkommen ausreichend ist, um den Kryptomarkt zu regulieren, werden dadurch die eklatanten Lücken deutlich. Die wohl drängendste Frage, die aus dem eigenen Kollegium kommt, ist, ob vergangene NFT-Verkäufe im Nachgang als Wertpapierangebote betrachtet werden.

Sollte die SEC diese Frage in naher Zukunft mit Ja beantworten, dann ist absehbar, dass weitere Klagen ins Haus stehen und dass viele NFT-Projekte sich gut überlegen müssen, ob sie den US-Markt in Zukunft ansteuern wollen.

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