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DekaBank beantragt eine Kryptoverwahrlizenz


  • Die DekaBank hat bei der BaFin eine Kryptoverwahrlizenz beantragt.
  • Der Schritt kommt überraschend, weil die Sparkassen dem Thema eine Abfuhr erteilt hatten.
  • Zielgruppe werden jedoch nicht Privatanleger, sondern institutionelle Kunden sein.

Als die Sparkassen den Kryptowährungen eine Absage erteilten, herrschte große Ernüchterung. Gleichzeitig öffneten sich zunehmend die Volksbanken gegenüber Bitcoin und auch die N26 warf ihren Hut in den Ring. Letztere ging zusammen mit Bitpanda erst kürzlich mit einem eigenen Krypto-Produkt in Deutschland an den Markt.

Jetzt meldet sich das Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe zu Wort und verkündet, eine Kryptoverwahrlizenz beantragt zu haben. Dabei ist jedoch noch unklar, wann die Deka mit einer Zusage durch die BaFin rechnen kann.

Obgleich der Schritt der Deka auf den ersten Blick im Kontrast mit der Entscheidung der Sparkasse steht, findet er doch im Einklang statt. Denn es wird kein Angebot für Privatkunden geben, sondern für institutionelle Anleger.

Eine Strategie für Digitale Assets

Konkret sieht die DekaBank in der Lizenz die Chance, einen Zukunftsmarkt zu erschließen. Gemeint ist damit die Tokenisierung von Wertpapieren und Schuldverschreibungen, die bereits in der Gegenwart durch den Verkauf von Security Token vereinzelt stattfindet.

Man hat es also nicht primär auf Bitcoin und Co. abgesehen, sondern auf digitalisierte Vermögenswerte insgesamt. Dazu darf die DekaBank seit letztem Jahr auch als Kryptowertpapier-Registerführer agieren und somit ist die beantragte Verwahrlizenz der logische nächste Schritt.

Das Thema Krypto für Privatanleger wird trotz dieses Schwerpunkts nicht beerdigt, sondern könnte in Zukunft vielleicht eine Rolle spielen. Dazu äußerte sich Projektleiter Andreas Sack in einem Interview wie folgt:

Das DekaBank Depot des Kunden wird das Depot des Kunden bleiben. Er oder sie unterscheidet bei Anlagen wahrscheinlich nicht danach, ob der Fonds, das Zertifikat oder ein anderes Finanzprodukt ein digitales oder ein traditionelles Asset ist. Die Kundin oder der Kunde möchte die Anlage wie bisher, sicher und vertrauensvoll verwahrt sehen – genau das werden wir sicherstellen. Sollten wir künftig planen mehr als eine Verwahrlösung für Finanzprodukte anzubieten, etwa für digitale Anlageobjekte wie NFTs, dann wird das möglich sein.

Quelle: Andreas Sack, DekaBank

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