- Die Steuerbehörde IRS präsentierte einen Änderungsentwurf.
- Dieser sieht vor, dass Krypto-Börsen und Broker, Anleger bei den Steuern per Formular in die Pflicht nehmen.
- Er könnte am Ende jedoch Wallet-Anbieter und DeFi-Protokolle empfindlich treffen.
Das US-Finanzministerium sorgt sich um den Gleichheitsgrundsatz bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Deshalb hat der IRS einen Änderungsentwurf eingereicht, der insgesamt 282 Seite umfasst und einige Dinge aus behördlicher Sicht geraderücken soll.
Dabei sind einige grundlegende Ansätze nachvollziehbar, denn der Entwurf sieht beispielsweise vor, dass Broker und Börsen künftig bei der steuerlichen Erfassung von Transaktionen behilflich sein müssen. Plattformen, die klassisches Trading anbieten, müssen das auch und somit bekommt man zunächst den Eindruck, dass man Steuerverkürzungen entgegenwirken möchte. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail, denn welche Unternehmen oder besser gesagt, welche Software unter die neue Regelung fallen wird, ist eine definitorische Frage.
Hier könnte es auch DeFi-Protokolle treffen, die ihren Nutzern ermöglichen, mit Token zu handeln. Auch Wallets dürften mit von der Partie sein, wenn sie eine Fiat-Rampe bereitstellen und den Kauf von Token oder Ether sowie etwaige Swap-Funktionen anbieten.
Das könnte böse enden
Das Problem für die Entwicklerteams und Firmen, welche als Anbieter der Software gelten, besteht darin, dass sie gar nicht wissen können, wer ihre Nutzer sind. Es ist zwar bekannt, dass beispielsweise Uniswap bestimmte Daten erhebt und speichert, aber das ist nicht mit einer vollumfänglichen Identifizierung gleichzusetzen.
Es kann also passieren, dass Teile des DeFi-Sektors in eine Engstelle getrieben werden. Denn wer US-Bürger als sogenannter Broker bedient, der muss sich auch an die US-Gesetzgebung halten. Sollten Anbieter also im Resultat zu Know-your-Customer-Verfahren gezwungen werden, dann ist absehbar, dass sie auf Geoblocking zurückgreifen und die USA einfach ausklammern. Letztlich können aber auch US-Bürger ein VPN oder das Tor-Netzwerk nutzen. Es stellt sich also die Frage, ob die Schöpfer der Protokolle nicht vielleicht an einem ähnlichen Punkt ankommen, wie zentrale Börsen. Denn sie konnten sich ab 2021 auch nicht mehr auf Ausschlussklauseln verlassen und mussten KYC-Verfahren einführen.
Bitcoin-Miner sind aus dem Schneider
Die einzige gute Neuigkeit gibt es für die Bitcoin-Miner. Sie waren zuletzt in das Visier der Biden-Administration geraten und sollten eine Sondersteuer zahlen. Im Rahmen der Verhandlungen über die Erhöhung der Schuldenobergrenze fiel diese aber wieder unter den Tisch.
Die jüngste Novelle betrifft sie nicht und damit müssen sie sinngemäß auch nicht belegen können, wessen Transaktionen sie validieren. Schließlich gelten die Miner nicht im Sinne der bereits geltenden Verordnungen als Broker.
Bis die neuen Spielregeln in Kraft treten, ist allerdings noch etwas Zeit. Bis zum 30. Oktober wird man öffentliche Kommentare abwarten müssen und Anfang November auch noch Anhörungen abhalten. Erst im Steuerjahr 2025 müssten sich die betroffenen Unternehmen mit der Neuregelung auseinandersetzen.