Regulierung

US-Banken können Stablecoins zur Zahlungsabwicklung nutzen


Kompakt:

  • Das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat eine Einschätzung zu Stablecoins abgegeben.
  • Demnach können US-Banken diese für Zahlungen nutzen.
  • Außerdem dürfen sie auch bestimmte Rollen in einem Netzwerk einnehmen.

Das OCC bestätigt, dass Banken ihren Zahlungsverkehr mit Stablecoins abwickeln dürfen. Zusätzlich ist es ihnen gestattet, bestimmte Rollen in einem Netzwerk einzunehmen, welches auf Blockchain-Technologie basiert. Darunter als Netzwerkknoten oder um Zahlungen weiterzuleiten oder aufzubewahren.

Gleichzeitig verweist das OCC aber auch auf die geringere Kontrollierbarkeit von den eingesetzten Blockchain-Technologien. Dies kann in Hinblick auf die übrigen Bestimmungen ein höheres Risiko bedeuten. Trotzdem räumt das OCC ein, dass viele Blockchain-Technologien durch ihre dezentrale Struktur durchaus widerstandsfähiger sind als andere Zahlungsnetzwerke.

Damit kommt in Hinblick auf die regulatorische Situation seit geraumer Zeit erstmals wieder ein positiver Beitrag aus den USA. Dort plant die FinCEN die Überwachung von privaten Wallets durch Börsen und Dienstleister. Und auch die Klage der SEC gegen Ripple sorgte in den letzten Wochen für trübe Stimmung.

VISA setzt bereits auf USDC

Das Stablecoins nicht nur eine Rolle wegen Libra (mittlerweile umbenannt in Diem) spielen, wurde Ende letzten Jahres deutlich. Denn VISA ist eine Partnerschaft mit dem Zahlungsdienstleister Circle eingegangen, um den Stablecoin USDC zu nutzen.

Bei USDC handelt es sich um einen Token, der den Gegenwert von einem US-Dollar repräsentiert. VISA versteht Stablecoins, aber auch Kryptowährungen wie Bitcoin nicht als Konkurrenz, sondern als sinnvolle Ergänzung zu den übrigen Partnerschaften und Zahlungsnetzwerken.

Damit wird deutlich, dass der Staat nicht zwingend Währungen vollständig digitalisieren muss, sondern diese Digitalisierung partiell auch privaten Unternehmen und Banken überlassen kann. Letztlich basieren Stablecoins auf erprobten Technologien, die nicht nur jetzt verfügbar sind, sondern auch mit dem Wohlwollen der Politik und Behörden durchaus dem regulatorischen Rahmen entsprechen können.

Dabei scheint erstmals die Charakteristik des Zahlungsnetzwerks in den Vordergrund zu rücken, nachdem im Fall von Diem lange Zeit darüber diskutiert wurde, ob eine Konkurrenz zum US-Dollar entstehen würde.

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