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Steuer

Spanische Steuerbehörden bitten Bitcoin-Besitzer zur Kasse

Justitia vor Schild
Bildquelle: wal_172619, pixabay.com

Bitcoin kann eine lukrative Einnahmequelle sein, besonders, wenn man in der Lage ist den oftmals hochvolatilen Markt zu timen und erfolgreiche Trades abzuschließen. Das dürften sich auch die spanischen Steuerbehörden gedacht haben, denn sie ermahnen alle Steuerpflichtigen an ihre Erklärung zu denken.

Doch die Erinnerung an den unbeliebten Termin im Jahr 2020 erfolgt nicht nur als allgemeiner Hinweise, sondern die Kampagne der „Agencia Estatal de Administración Tributaria“ (AEAT) richtet sich an einzelne Steuerzahler. Zu diesem Zweck hat die AEAT zunächst Briefe verschickt.

Die gesamte Aktion soll noch bis Anfang Juni laufen. Dabei zeigt sich, dass der Aufwand wesentlich höher ist als noch im Vorjahr. Dieses Jahr schreibt die Behörde auch Unternehmen und Individuen an, die bekanntermaßen Kryptowährungen besitzen oder damit arbeiten.

IRS griff zu ähnlichen Mitteln

Im Jahr 2019 hatte der „Internal Revenue Service“ eine ganz ähnliche Maßnahme eingeleitet. Insgesamt 10.000 Anschreiben wurden in unterschiedlicher Form an Personen geschickt, deren Daten die Behörde durch Ermittlungen erhalten haben will.

Die Befürchtung der Steuerbehörden ist dabei immer gleichbleibend, nämlich das sich die Steuerzahler mit ihren satten Bitcoin-Gewinnen vor dem Staat verstecken. Dabei führen die meisten Börsen und Broker KYC-Verfahren durch und die Blockchain zeichnet alle Transaktionen auf.

Somit ist Bitcoin wohl kaum geeignet ein Versteckspiel mit den Behörden zu spielen, aber offensichtlich brauchen einige Steuerzahler immer mal eine Erinnerung

Deutsche Behörden könnten ermitteln

In Deutschland gibt es keine netten Briefe, die dazu auffordern steuerehrlich zu sein. Dafür aber im Zweifelsfall Ermittlungen durch die Steuerfahndung. Zu diesem Zweck können die Behörden einzelne Personen unter die Lupe nehmen oder direkt Daten im großen Stil per Sammelauskunft verlangen.

Das setzt natürlich in beiden Fällen voraus, dass auch ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist und Anlass für bestimmte Maßnahmen gibt. Dabei dürften es die deutschen Behörden bei Unternehmen, die in der EU oder den USA ansässig sind, wesentlich einfacher haben Auskünfte zu bekommen, als bei diversen Börsen in Übersee.

Wer sich nicht sicher ist, wie er das Thema angehen soll, der geht besser zu einem Steuerberater.  

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