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Recht

Prozess um BitClub Network: Angeklagter legt Geständnis ab

BitClub Prozess
Bildquelle: succo, pixabay.com

Kompakt:

  • Der Prozess im Verfahren gegen das BitClub Network macht Fortschritte.
  • Vorgestern legte ein weiterer Angeklagter ein Geständnis ab.
  • Sein Geständnis könnte nun auch eine Rolle im Verfahren gegen seine mutmaßlichen Komplizen spielen.

Vorgestern legte einer der fünf Angeklagten im Strafprozess um das BitClub Network ein Geständnis ab. Er bekannte sich schuldig, nicht registrierte Wertpapiere angeboten und verkauft zu haben, außerdem hat er nach eigenen Angaben rund 1 Millionen US-Dollar an Einnahmen aus dem Jahr 2017 nicht versteuert.

Für beide Anklagepunkte drohen ihm insgesamt bis zu 8 Jahre Haft, außerdem horrende Geldstrafen von wenigstens 350.000 US-Dollar. Das Urteil und damit das zu erwartende Strafmaß soll erst am 27. Januar 2021 fallen.

Das Schuldbekenntnis belastet drei der fünf Angeklagten nun zusätzlich. Im Juli sagte bereits ein IT-Experte aus. Er galt als Architekt der Programmierung hinter dem BitClub Network. Damit wird ein Schuldspruch der drei anderen Angeklagten immer wahrscheinlicher, ihre Verhandlungstermine stehen noch aus.

BitClub Network sorgte für Schlagzeilen

Immer wieder wurde vor der undurchsichtigen Geschäftspraxis des BitClub Network gewarnt. Am Ende stellte sich heraus, dass alle Befürchtungen berechtigt waren. Den Angeklagten wird vorgeworfen, ihre Anleger um 722 Millionen US-Dollar betrogen zu haben.

In diesem Sinne spielt das jüngste Schuldbekenntnis auf einem Nebenschauplatz, denn für den Hauptanklagepunkt drohen den Angeklagten jeweils bis zu 20 Jahre Haft. Für den Verkauf von nicht registrierten Wertpapieren lediglich bis zu 5 Jahren.

Damit könnte das Verfahren für die Beklagten ein bitteres Ende nehmen, denn somit stehen prinzipiell bis zu 25 Jahre Haft als Strafmaß offen.

Spektakuläre Festnahme

Der letzte Beschuldigte wurde in Jakarta festgenommen, nachdem zuvor monatelang nach ihm international gefahndet wurde. Allerdings erfolgte die Festnahme nicht aufgrund der Fahndung, sondern weil er vor Ort Minderjährige missbraucht haben soll.

Die Auslieferung an die USA erfolgte auf vertragloser Grundlage. Erst nachdem alle fünf Beschuldigten gefasst wurden, kam es zu den ersten Prozessterminen. An dem Fall waren Behörden mehrerer Länder beteiligt. So wurde einer der Beschuldigten in Deutschland festgenommen.

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