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BitMEX bekommt Ärger mit britischer ASA

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Bildquelle: Andrys Stienstra, pixabay.com

Die Charts lügen nicht

BitMEX bekommt es nun mit der britischen ASA zu tun, diese beaufsichtigt den fairen Wettbewerb im Bereich werblicher Inhalte. Zum 10. Geburtstag von Bitcoin veröffentlichte BitMEX eine Anzeige in den britischen Printmedien, um auf das Ereignis aufmerksam zu machen.

Zu diesem Zweck buchte man eine Anzeige über zwei Seiten, die u.a. ein Log-Chart der Kursentwicklung von Bitcoin enthielt. Der entsprechende Graph sieht äußerst beeindruckend aus und dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass es sich um ein Log-Chart handelte und nicht um ein reguläres.

Nun sieht die Aufsichts darin eine unerlaubte bzw. unlautere Werbung für das „Anlageprodukt”. Hinzu kommt, dass bei ihr eine Reihe von Beschwerden darüber eingingen.


Anzeige


Über die Stränge geschlagen

Das größte Problem soll darin liegen, dass die Anzeige einen falschen Eindruck von den involvierten Risiken vermittelt, so die ASA. Sie lässt Bitcoin ihrer Auffassung nach zu gut aussehen und würde in ihrer gesamten Präsentation nicht ausreichend warnen.

Außerdem entstünde der Eindruck eines verzerrten Gewinnhorizonts, denn alle Verlust- bzw Abwärtsphasen würden durch die gewählte Darstellung marginal wirken. Dadurch verstoße die Anzeige gegen die allgemein geltenden Richtlinien.

Eine unmittelbare Konsequenz hat dies aber noch nicht. BitMEX wird dazu angehalten eine solche Darstellung in Zukunft zu unterlassen. Insbesondere auf die Risiken soll glaubhafter und nachdrücklicher hingewiesen werden.

BitMEX wies alle Kritikpunkte zurück. Das Unternehmen hatte innerhalb der Anzeige durchaus Warnungen angebacht, man ist der Meinung diese sein ausreichend gewesen.

US-Behörden ermitteln

Das ist nun das zweite Mal, dass BitMEX in Schwierigkeiten gerät, denn die USA haben bereits ein Auge auf die Exchange geworfen. Es stehen die glaubhaften Vorwürfe im Raum, dass auch US-Kunden bedient worden sind.

Denn BitMEX ist ohne Probleme per VPN erreichbar und führt standardmäßig kein KYC-Verfahren durch. Nun prüft die CFTC, ob es sich dabei bereits um einen Verstoß handelt.

Das die US-Behörden einen langen Arm haben, der auch nach Übersee reicht, haben sie in der Vergangenheit bewiesen. So schlossen sie in der bereits 1broker, weil in diesem Fall nachgewiesen werden konnte, dass US-Kunden bedient wurden.

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