Recht

Binance vs. SEC: Einstellung des Verfahrens beantragt

Richterhammer mit Binance Logo im Hintergrund
Bildquelle: © Александр Поташев - stock.adobe.com

  • Binance hat gestern offiziell beantragt, die Klage der SEC abzuweisen.
  • Die Aufsichtsbehörde erhob im Juni schwere Vorwürfe gegen die Börse.
  • Bei Erfolg könnte sich dies nachhaltig positiv auf den Markt auswirken.

Binance ist und bleibt trotz sinkendem Marktanteil das größte Schwergewicht am Kryptomarkt. Das Unternehmen ist nicht nur als Börse international relevant, sondern beteiligt sich an Unternehmen und Kryptoprojekten. Auch beim Staking und sogar beim Mining mischt das Unternehmen mit.

In den USA stehen die US-Tochter BAM Trading Ltd. und die international tätige Binance Holding Ltd. unter Anklage, dafür aber direkt durch zwei Aufsichtsbehörden. Nämlich der CFTC und der SEC, die schwere Vorwürfe erhoben haben. Einige dieser Vorwürfe könnten sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Neben Binance steht auch der CEO der Binance Holding im Mittelpunkt der Klage. Changpeng „CZ“ Zhao gilt in der Szene als Legende, doch dass Heldenverehrung bittere Konsequenzen haben kann, dürften viele Anleger bereits im Fall von FTX und Sam Bankman-Fried festgestellt haben.

Lange Zeit sah es so aus, als ob Binance aufgrund möglicher Verfehlungen zu Kreuze kriechen muss, doch jetzt überraschte man gestern mit einem Antrag und geht in die Offensive gegen die SEC.

Klage ist unberechtigt und unverhältnismäßig

In dem Antrag beschwert sich Binance darüber, dass die SEC keine klare Regulierung für den Kryptomarkt angestrebt hat. Dies geschehe zum Nachteil von Binance und würde das Unternehmen überfordern, weil gar nicht klar sei, welchen Regeln man folgen muss. Man hole also die versäumte Regulierung auf dem Rechtsweg nach.

Noch wichtiger dürfte aber der zweite Punkt sein, den die Anwälte einbringen. Sie argumentieren, dass die SEC übergriffig ist und außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs aktiv ist. Schließlich ist ihr Wirken auf die USA begrenzt, womit weder die Binance Holding Ltd. noch ihr CEO einer Klage ausgesetzt werden sollten, so die Anwälte.

Wie erfolgreich man mit diesem Antrag sein wird, bleibt abzuwarten. Denn gemäß US-Recht darf die SEC aktiv werden, wenn Interessen von US-Bürgern betroffen sind und sich Angebote ausländischer Unternehmen auch an den US-Markt richten. Ein ebenfalls interessanter Aspekt des Antrags ist die Tatsache, dass die SEC auch wegen Vorgängen aus dem Jahr 2017 klagt. Binance argumentiert, dass dies irrwitzig sei, weil die Aufsichtsbehörde zu diesem Zeitpunkt gar keine Richtlinien für Token und den Handel damit erlassen hatte. Zudem würde die SEC das Wertpapierrecht ausschließlich nachteilig und damit einseitig gegen Binance auslegen.


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Gericht erteilte der SEC bereits eine Absage

Wenige Tage zuvor war Binance bereits ein kleiner Erfolg vor Gericht vergönnt. Denn die SEC beantragte, die Software von Binance.US genauer inspizieren zu dürfen. Dem Antrag ging der Verdacht voraus, dass die US-Sparte die Kundeneinlagen mit denen der international tätigen Binance Holding vermischt. Zwar benutzen beide die gleiche Software vom gleichen Kryptoverwahrer, um die Einlagen zu sichern, aber eine Vermischung von digitalen Assets wurde von Binance bestritten.

Am Montag wies das zuständige Gericht den Antrag zurück und somit darf die SEC entsprechende Dokumente und die Software, die von beiden Unternehmen genutzt wird, nicht inspizieren.

Dieser Entscheidung und die Tatsache, dass andere US-Gerichte in anderen Verfahren nicht immer auf der Seite der SEC standen, geben Grund zur Hoffnung. Binance machte in den vergangenen Monaten zwar insgesamt keine gute Figur, aber diese Entwicklungen zeigen, dass die SEC nicht automatisch in allen Punkten Recht bekommt.

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