Recht

SEC verklagt Consensys: MetaMask Staking ist ein Wertpapierangebot


Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat am Freitag Klage beim Bundesbezirksgericht im östlichen Bezirk von New York gegen Consensys eingereicht. Demnach sieht die SEC in der Staking-Funktion des MetaMask Wallets ein nicht registriertes Wertpapierangebot. Weil das Wallet auch eine integrierte Funktion besitzt Token zu tauschen, wirft die SEC Consensys außerdem vor, als nicht registrierter Broker tätig geworden zu sein.

Laut der SEC-Klage soll Consensys seit mindestens Januar 2023 zehntausende nicht registrierte Wertpapiere im Auftrag von den Liquid-Staking-Anbietern Lido (LDO) und Rocket Pool (RPL) angeboten und verkauft haben. Die beiden Anbieter emittieren Liquid-Staking-Token (stETH und rETH) im Austausch für im Staking befindliches Ethereum. Token, die sich im Staking befinden, sind normalerweise gesperrt und können nicht gehandelt werden, während Liquid-Staking-Token frei erhältlich sind und den Anspruch auf im Staking befindliches Ethereum repräsentieren. Deswegen ist Liquid-Staking bei vielen Anlegern beliebt. Sie können am Ethereum Staking teilnehmen und können stETH oder rETH für weitere DeFi-Aktivitäten nutzen und somit mehr Ertrag erzielen.

„Durch die angebliche Erhebung von Hunderten von Millionen Dollar an Gebühren als nicht registrierter Broker und das nicht registrierte Angebot und den Verkauf von zehntausenden Wertpapieren hat sich Consensys direkt in die US-Wertpapiermärkte eingeschleust und die Investoren um den Schutz durch die Bundeswertpapiergesetze gebracht. Wie diese Durchsetzungsmaßnahme zeigt, halten wir weiterhin nicht konforme Akteure in diesem Bereich zur Rechenschaft, wie wir es im gesamten Wertpapiermarkt tun.“

SEC-Direktor Gurbir Grewal, frei übersetzt

Die SEC behauptet in der Klage ferner, dass Consensys seit mindestens Oktober 2020 Transaktionen mit Wertpapieren vermittelt hat. Aus Perspektive der US-Börsenaufsicht wurden Anleger in der Wallet-Software zum Handel mit digitalen Assets aufgefordert. Auch die Bereitstellung von Preis- und andere Marktdaten wird Consensys in diesem Kontext angelastet. Ob das Unternehmen tatsächlich durch den Betrieb des Wallets Order-Aufträge angenommen, verarbeitet und Kundenvermögen verwaltet hat, wird jetzt das Gericht klären müssen.

Warum hat die SEC ein Problem mit Staking?

Die SEC hält bei der Bewertung von Kryptowährungen und Aktivitäten wie dem Staking an dem sogenannten Howey-Test fest. Der Test prüft theoretische Kriterien ab, ob ein Investmentvertrag vorliegt. Drei der wesentlichen Punkte des Tests sind jedoch hochumstritten. Denn es muss ein Investment vorliegen, welches in der Erwartung eines zu erzielenden Gewinns getätigt wird. Dieser Gewinn muss durch die Bemühungen von Dritten erzielt werden.

Man argumentiert also, dass die Staking-Anbieter durch ihre Tätigkeit diese dritte Partei darstellen, welche Gewinne erwirtschaftet.

Anzeige

Der Bullenmarkt ist da – Zeit, durchzustarten! Die Kurse schießen durch die Decke, und mit BitMEX hast du den optimalen Partner, um das Beste aus dieser Rally herauszuholen. Ob Optionen, Derivate oder automatisiertes Trading mit Bots – BitMEX bietet dir die Tools, um wie ein Profi zu handeln. Melde dich jetzt über unseren Partnerlink an, sichere dir 250 BMEX-Token (Wert ca. 25 EUR) und 10 % Rabatt auf Trading-Fees für 6 Monate. Klick hier und nutze die Chance – jetzt ist der Moment!

Im Gegenzug könnte man jedoch behaupten, dass das Staking in diesem Fall keine auf Gewinne ausgerichtete Unternehmung ist, sondern der Absicherung der Ethereum-Blockchain dient. Zudem basiert auch das Liquid-Staking auf dezentralen Protokollen, die jedermann zugänglich sind und somit schwerlich als gemeinsames Unternehmen betrachtet werden können. Obwohl solche Protokolle nur durch wenige Personen kontrolliert werden, verwalten sie jedoch keinesfalls direkt die Erträge, die durch das Staking erwirtschaftet werden. Ähnlich wie beim Mining sind die erzielten Erträge also nicht zwingend steuerbar. Hier wird es interessant zu beobachten sein, wie das Gericht entscheidet und bis zu welchem Punkt es bereit ist, der Argumentation der SEC zu folgen.

Das Gerichtsurteil wäre zwar für andere Streitfälle nicht bindend, aber würde offenbaren, an welcher Stelle die Gerichte bereit sind eine Grenze zu ziehen und was sie zulassen.

Consensys spricht von übergriffigem Verhalten

Laut Consensys hat man voll und ganz damit gerechnet, dass die SEC diesen Schritt gehen würde. Weiterhin wirft das Unternehmen der Börsenaufsicht eine Anti-Krypto-Agenda vor. Auch ist in einer kurzen Stellungnahme von übergriffigem Verhalten die Rede, was dazu diene, den Zuständigkeitsbereich der SEC künstlich auszudehnen.

Demnach stellt sich Consensys auf den Standpunkt, dass es der SEC schlicht gar nicht erlaubt sein, Wallet-Software zu regulieren. Wenige Wochen zuvor hatte das Unternehmen seinerseits Klage gegen die SEC eingereicht und einen Teilerfolg abgerungen.

Die SEC stellte im Juni die Ermittlungen wegen Ethereum 2.0 ein, was nicht nur als logische Konsequenz der Genehmigung der Spot-Ethereum-ETFs angesehen, sondern auch von Consensys als Erfolg für die Branche gefeiert wurde. Grund zum Feiern hat man allerdings wenig, denn die für das Unternehmen wirklich wichtigen Fragen werden erst jetzt vor Gericht geklärt. Dabei hat man anscheinend Hoffnung, dass der Klage, die Consensys in Texas eingereicht hat, ein positives Ergebnis hervorbringt, noch bevor das Verfahren in New York voll durchstartet.

Was jetzt beginnt, ist ein langer juristischer Streit, der mehrere Jahre dauern könnte. Als Referenz hat die Branche bislang den Fall von Ripple, der mit einer Klage der SEC im Dezember 2020 begonnen hatte und bis heute noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

Newsletter abonnieren

Don't miss out!
Invalid email address

Das könnte dich auch interessieren

Fünf Jahre Haft für Bitfinex-Hacker: Komplizin wartet auf Urteil

Robert Steinadler

US-Behörden ermitteln gegen Tether – CEO dementiert Meldung 

Robert Steinadler

Gericht bestätigt Sanierungsplan: FTX geht nächsten Schritt im Insolvenzverfahren

Robert Steinadler