- Die EU ist zu einer Einigung gekommen, wie sie den Markt regulieren will.
- Transaktionen zwischen Kunden und Anbietern werden lückenlos überwacht.
- Transaktionen zwischen Unhosted Wallets bzw. Privatpersonen jedoch nicht.
Die neue Regulierung kommt und sie fällt in Sachen Privatsphäre eher schlecht aus. Denn um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen, sollen alle Transaktionen von und zu zentralen Dienstleistern überwacht werden und zwar ab dem ersten Euro. Damit will man alle Lücken schließen, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Erreicht oder überschreitet eine Transaktion mit Kryptowährungen den Wert von 1.000€, dann muss der Dienstleister zusätzlich sicherstellen, dass die Wallet auch dem jeweiligen Kunden gehört. Dies zieht also zusätzliche Kontrollen nach sich und soll auf diesem Weg die wirtschaftlichen Berechtigten eindeutig identifizieren.
Davon ausgenommen werden lediglich Transfers zwischen sogenannten Unhosted Wallets, was im Prinzip alle Transaktionen zwischen Verbrauchern bzw. Privatpersonen betrifft.
Katz-und-Maus-Spiel geht weiter
Der Ansatz ist zwar gut gemeint, aber einen effektiven Riegel wird die EU der Kriminalität damit nicht vorschieben. Unlängst überwachen Börsen und Broker mit technischen Mitteln die Blockchain und hüten sich davor, mit bereits verdächtigen Adressen Geschäfte zu tätigen.
Damit müssen Kriminelle bereits große Umwege in Kauf nehmen, wenn sie beispielsweise in der Lage sein wollen, Kryptowährungen, die aus illegalen Machenschaften stammen, in „harte“ Euros oder US-Dollar umzusetzen. Handelt es sich dabei gar um Assets aus einem groß angelegten Hack, dann sieht die Sache noch schlechter für sie aus, denn hier schaut praktisch die ganze Welt zu, was mit den Mitteln geschieht.
Für jede Lücke, die man schließt, wird sich letztlich eine neue öffnen. Das mag in der Natur der Sache liegen. Am Ende leiden trotzdem die Verbraucher, denn die Krypto-Dienstleister und Börsen sammeln intimste Daten, können aber selten den gleichen Datenschutz gewährleisten wie heimische Banken. Dies belegen diverse Hacks und Leaks, bei denen am Ende Ausweiskopien, Gehaltsnachweise und andere Belege, die für KYC-Verfahren üblich sind, im Netz landeten. Zwar sollen gemäß dem jüngsten Beschluss keine personenbezogenen Daten weitergeben werden, wenn der Datenschutz nicht gewährleistet werden kann, aber unter welchen Umständen das im jeweiligen Einzelfall gegeben ist, ist bislang noch unklar.
Positiv für Börsen und Broker
Für die Börsen und Broker wird das am Ende jedoch alles keine Rolle spielen, denn sie sondieren ihre Kunden bereits gründlich. Am Ende können sie sich glücklich schätzen, weil sie in der Lage sind, ihr Geschäft fortzuführen und über einheitliche Richtlinien verfügen, die für die gesamte EU gelten.
Bisher müssen sie sich mit einem regulatorischen Flickenteppich auseinandersetzen, denn jeder Mitgliedsstaat besteht auf seine eigenen Regeln, setzt aber im Prinzip damit die gleichen Verordnungen bzw. die Travel Rule der FATF um. Somit hat das Drama um MiCA und die damit verbundenen Implikationen auch etwas Gutes.