Recht

Cristiano Ronaldo: Klage wegen Binance NFT-Deal

Cristiano Ronaldo tritt gegen den Ball
Cristiano Ronaldo im Jahr 2011. Bildquelle: Ludovic Péron via Flickr.com (CC BY 2.0 DEED)

  • In den USA wurde eine Sammelklage gegen CR7 angestrengt.
  • Der Fußballspieler wirbt seit 2022 für Binance.
  • Die Kläger behaupten einen Schaden von über 1 Milliarde US-Dollar.

Binance ging im Sommer 2022 eine NFT-Partnerschaft mit dem Superstar Cristiano Ronaldo ein. Seitdem veröffentlicht man regelmäßig Werbebeiträge auf Social Media. Dass man mit Weltstars den Verkauf ankurbeln kann, ist kein Geheimnis. Doch im Fall von Cristiano Ronaldo ging es auch darum, Anwendungsfälle für Non-fungible Token zu präsentieren.

So konnten Fans etwa ein Treffen mit CR7 gewinnen, wenn sie das entsprechende NFT erwarben. Erst gestern legte man nach und präsentierte einen weiteren Teaser. Scheinbar möchte man den Fußballprofi in das Krisenmanagement des angeschlagenen Unternehmens einspannen und das Image von Binance aufpolieren. Der Ex-CEO und Gründer von Binance sitzt in den USA fest und könnte im Gefängnis landen. Die Börse muss wegen der Verbrechen 4,3 Milliarden US-Dollar Strafe zahlen und die SEC bleibt in einer Zivilklage am Ball. Die Anleger reagierten prompt und zogen über 1 Milliarde US-Dollar von Binance ab und das Handelsvolumen brach massiv ein.

In dieser Gemengelage bleibt auch der Weltstar nicht von einer juristischen Auseinandersetzung verschont.

Sammelklage wegen Bewerbung unerlaubter Wertpapierverkäufe

Konkret klagten Anleger im US-Bundesstaat Florida, weil sie u. a. in den NFT-Kollektionen, die Binance und CR7 auf den Markt gebracht hatten, die Bewerbung von unerlaubten Wertpapierverkäufen sehen. Sie behaupten, dass Ronaldo gegen seine Informations- und Offenlegungspflichten verstoßen hat und beziffern den Schaden auf über 1 Milliarde US-Dollar. Zudem behaupten die Kläger, dass Binance gezielt Beschränkungen umgangen hat, um die NFTs und andere Kryptos auch für US-Verbraucher zugänglich zu machen. Darunter u. a. die hauseigene Kryptowährung BNB und den Stablecoin BUSD. Weil CR7 die Werbung über Social Media verbreitete, gehen die Kläger davon aus, dass sie auch an das Publikum in den USA gerichtet war.

Tatsächlich hat die SEC in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass Prominente solchen Pflichten nachkommen müssen, wenn sie Kryptowährungen bewerben. Zudem hat die SEC auch NFT-Projekte erfolgreich belangt. Zwar ist sich die Mitglieder der Kommission nicht einig, ob NFTs in jeder Hinsicht als Wertpapiere einzustufen sind, aber das hinderte die SEC im Gesamtbild nicht daran, Maßnahmen zu ergreifen. Auch die Klageschrift bezieht sich auf die Positionen der SEC zu den einzelnen Themen.


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Ob man mit der Klage am Ende einen Erfolg erzielen wird, bleibt abzuwarten. Ronaldo ist jedenfalls nicht der erste oder gar der einzige Star, der wegen einer solchen oder ähnlichen Partnerschaft verklagt wurde. Zuletzt richtete sich eine Klage gegen NBA-Legende Shaquille O’Neal, bei der es im Kern ebenfalls um die Bewerbung von NFTs geht.

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