Unternehmen

Wallet of Satoshi zieht sich vom US-Markt zurück


  • Das Lightning Wallet wird aus den US-App-Stores verschwinden.
  • Grund dafür ist der regulatorische Druck auf die Krypto-Branche.
  • Ein Verbot der Software scheint jedoch nicht vorzuliegen.

Wallet of Satoshi ist eine extrem beliebte Software, welche Anwendern die Tür zum Lightning Network öffnet. Lightning ermöglicht den beinahe sofortigen Transfer von BTC und gilt als eine der wichtigsten Technologien, die Bitcoin skalierbar machen sollen.

Dementsprechend hat Wallet of Satoshi einen hohen Anteil an der Verbreitung, denn die größte Hürde ist ein einfacher Zugang zu dieser Technologie. Hier geht Wallet of Satoshi einen Sonderweg, weil es sich um ein sogenanntes Custodial Wallet handelt. Daher verwalten die Nutzer ihre Private Keys nicht selbst, sondern überlassen die Kontrolle dem Anbieter und loggen sich mit E-Mail-Adresse und Passwort ein. Dies ist nicht nur der größte Kritikpunkt, weil es einer absolut sicheren Verwahrung zuwiderläuft, sondern weckt auch andere Begehrlichkeiten.

Aufgrund der Struktur von Wallet of Satoshi zieht man sich aus den USA zurück und die App verschwand dort aus dem iOS und Google Playstore.

Wollen US-Behörden den Zugriff auf die Wallets?

Warum es jetzt genau zu diesem Schritt gekommen ist, ließ man seitens des Entwicklerstudios unkommentiert. Bislang äußerte man sich lediglich dahin gehend, dass man die Entscheidung selbst getroffen hat. Ein Verbot liegt demnach nicht vor.

Allerdings wird viel darüber spekuliert, ob die US-Behörden nicht darauf drängen könnten, dass sich das Unternehmen registriert. Zwar sitzt die Wallet of Satoshi Pty Ltd. in Australien und hat sich dort auch bei Securities and Investments Commission (ASIC) registriert, in den USA ist das aber nicht der Fall. Die SEC könnte das aber verlangen, eben weil es sich um ein Custodial Wallet handelt.


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Ein weiterer Aspekt könnte der Zugriff auf Nutzerkonten und Daten sein, der von Steuer- und Strafverfolgungsbehörden eingefordert werden könnte. Ob man sich mit der Entscheidung etwaigen Maßnahmen entziehen kann, bleibt abzuwarten. Schließlich hat man den US-Markt eine gewisse Zeit bedient und das allein kann als Grundlage reichen, um das Unternehmen wenigstens aus Sicht der Behörden zu belangen.

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