Die US-Börsenaufsicht SEC will ihre Zivilklage gegen Tron‑Gründer Justin Sun beenden. Vorgesehen ist ein „globaler Vergleich“. Das von Sun kontrollierte US‑Tochterunternehmen Rainberry (vormals BitTorrent Inc.) akzeptiert eine dauerhafte Unterlassungsverfügung und eine zivilrechtliche Strafe von 10 Million US‑Dollar. Im Gegenzug sollen sämtliche Ansprüche gegen Sun, die Tron Foundation und die BitTorrent Foundation mit Präjudiz abgewiesen werden, daher wären die Vorwürfe endgültig erledigt. Der Vergleich wurde am 5. März beim Bundesbezirksgericht in Manhattan eingereicht und benötigt noch die richterliche Zustimmung.
Die Einreichung legt fest, dass Rainberry die Strafe ohne Schuldeingeständnis zahlt und sich künftigen Täuschungen über Preis- oder Marktgeschehen bei Wertpapierangeboten enthält. Zugleich verzichtet die SEC auf weitere Ansprüche gegen Sun und die beiden Stiftungen. Das New Yorker Gericht muss das vorgeschlagene Urteil jedoch noch bestätigen.
Warum die SEC klagte
Die SEC hatte im März 2023 Klage eingereicht. Sie warf Sun sowie der Tron Foundation, der BitTorrent Foundation und Rainberry vor, die Token Tronix (TRX) und BitTorrent (BTT) als nicht registrierte Wertpapiere angeboten zu haben. Zugleich erhob sie den Vorwurf großangelegter „Wash‑Trades“, um das Handelsvolumen von TRX künstlich aufzublähen. Nach Darstellung der Behörde wurden über 600.000 Scheintransaktionen mit täglich 4,5 bis 7,4 Millionen TRX, aus denen rund 31 Millionen US‑Dollar Erlös geflossen sein sollen.
Ein weiterer Vorwurf betraf Promi‑Werbung ohne Vergütungs-Disclosure. Die SEC nannte u. a. Lindsay Lohan, Jake Paul, Akon und Ne‑Yo als Verdächtige. Einzelne Beteiligte – wie etwa der Musiker Austin Mahone – schlossen ihre Verfahren bereits 2023 per gerichtlich gebilligten Vergleich ab. In allen Fällen lautete der Vorwurf, dass Offenlegungspflichten verletzt wurden. Denn gemäß der Anti‑Touting‑Vorschriften des Securities Act § 17(b), müssen Influencer offenlegen, in welcher Höhe sie vergütet werden. Bewerben sie ein Wertpapier und offenbaren ihre Einnahmen nicht, dann liegt automatisch ein Verstoß vor.
Was der Deal für Sun und die Branche signalisiert
Für Sun ist die geplante Abweisung „mit Präjudiz“ ein erheblicher Befreiungsschlag. Die SEC würde die gleichen Ansprüche nicht erneut erheben, und es gibt kein Schuldeingeständnis. Das reduziert regulatorische und Reputationsrisiken, während die finanzielle Last ausschließlich bei dem Unternehmen Rainberry liegt. Allerdings bleibt das Ergebnis vorbehaltlich der richterlichen Genehmigung. Es schafft zudem keinen Präzedenzfall, sondern ist eine verhandelte Einzelfalllösung.
Branchenweit wird der Schritt als weiteres Indiz eines Kurswechsels in der US‑Kryptoaufsicht gelesen. Seit Anfang 2025 wurden mehrere prominente Verfahren gestoppt oder auf Vergleiche zugesteuert. Beobachter ordnen das als pragmatischere Durchsetzung unter der aktuellen SEC‑Führung und dem politischen Umfeld ein. Zugleich kritisieren einzelne Parlamentarier und Branchen‑NGOs eine zu konziliante Linie und fordern strengere Aufsicht – die Kontroverse dürfte anhalten.
Rechtlich bemerkenswert ist die konkrete Unterlassungsverfügung gegen Rainberry nach § 17(a)(3) Securities Act, einer fahrlässigkeitsbasierten Anti‑Fraud‑Norm, die täuschende Markt‑Erscheinungen untersagt. Für Token‑Emittenten und Entwickler heißt das: Selbst ohne Registrierungspflicht‑Verstöße im Zentrum können täuschungsähnliche Praktiken – etwa Preis‑ oder Volumen‑Illusionen – separat und dauerhaft untersagt werden. Wer US‑Investoren adressiert, muss diese Linie bei Market‑Making, Airdrops, Influencer‑Marketing und interner Liquiditätssteuerung strikt berücksichtigen.

