Steuer

Singapur als Paradies für Kryptowährungen – Diese Umsätze sind steuerfrei


Der Stadtstaat Singapur ist bekannt für sein äußerst hartes Durchgreifen bei Ordnungswidrigkeiten. Nicht umsonst trägt die Stadt die scherzhafte Bezeichnung „The Fine City“. Doch für Anleger von Kryptowährungen sieht die Sache schon deutlich besser aus, als für Missetäter, denn Singapur hat jüngst beschlossen, bestimmte Einkünfte steuerfrei zu stellen.

Damit leistet die „Inland Revenue Authority of Singapore“ (IRAS) den Anlegern aber nicht nur einen Gefallen, sondern schließt mit dem jüngsten Erlass gleichzeitig auch einige Lücken im bisherigen Steuergesetz.

Besonders interessant ist die Kategorisierung der Arten von Kryptowährungen. Hier unterscheidet die Behörde zwischen Payment Token, Security Token und Utility Token. Je nach Einstufung eines Assets kann sich auch die steuerliche Bewertung verändern. Damit soll mehr Klarheit für Unternehmen und Verbraucher geschaffen werden.

Airdrops und Hard Forks

Sie sind sehr beliebt und in einigen Fällen sollen die glücklichen Empfänger sogar reich geworden sein. Airdrops sind Schenkungen, bei denen Unternehmen oder Entwickler einer Kryptowährung, nach einem bestimmten Verfahren einfach Token verschenken. In machen Fällen ist das nur ein Werbegag, in anderen wird aber die Idee verfolgt, dass auf diesem Weg Verteilungsgerechtigkeit hergestellt werden kann.

Als technisch unterschiedlich gelten sogenannte Hard Forks. Dabei spaltet sich die Blockchain und im Prinzip entsteht so eine zweite Kryptowährung. Dies war beispielsweise bei der Spaltung von Bitcoin (BTC) und Bitcoin Cash (BCH) der Fall. Diese Spaltung hatte den Effekt, dass jeder, der zu einem bestimmten Stichtag Bitcoin hielt, am Ende auch die gleiche Menge Bitcoin Cash hatte.

In beiden Fällen gewährt Singapur zukünftig Steuerfreiheit, wenn die Assets also in Form eines Airdrop oder eines Hard Fork erhalten werden.

Veräußerung bleibt steuerpflichtig

Am Ende können Betroffene aber nur verhalten jubeln, weil die Steuerfreiheit nur für den Erhalt der Token bzw. Kryptowährungen gilt. Sobald man die geschenkten Assets verkaufen möchte, so werden diese Einnahmen aus dem Verkauf wieder steuerlich berücksichtigt.

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