- Eine Passage in einem Entwurf zu den MiCA-Richtlinien wurde gemeinhin als Bitcoin-Verbot interpretiert.
- Deshalb wurde die Abstimmung darüber nun abgesetzt, dass kündigte der Vorsitzende des ECON-Ausschusses Stefan Berger via Twitter an.
- Berger betonte in diesem Kontext, dass er verhindern wolle, dass mit einer missverständlichen Formulierung am Ende ein falsches Signal gesetzt wird.
Das Votum für den umstrittenen Entwurf sollte am kommenden Montag stattfinden und wie eine Recherche der Redaktion vom BTC-Echo ergeben hatte, auch sehr wahrscheinlich angenommen werden. Die Lesart einer Passage galt als besorgniserregend, denn sie sollte Dienstleistungen in der EU verbieten, die auf ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen basieren.
Damit stand die Vermutung im Raum, dass man auf diesem Weg ein Bitcoin-Verbot und ein Verbot von allen anderen Kryptos einführen wollte, die auf Proof-of-Work basieren. Nun meldete sich der Vorsitzende des ECON-Ausschusses via Twitter zu Wort.
Demnach wolle er verhindern, dass eine missverständliche Passage am Ende als Bitcoin-Verbot interpretiert werden kann. Stattdessen will Berger erneut in Gespräche mit den Fraktionen eintreten, um das Thema Proof-of-Work besser zu erörtern.
MiCA ist kein Schreckgespenst
Für den europäischen Markt ist MiCA in vieler Hinsicht extrem wichtig, denn damit will man auf EU-Ebene für eine einheitliche Regulierung und Überwachung des Marktes sorgen. Bisher müssen sich Unternehmen an den oftmals unterschiedlichen Rahmenbedingungen und abweichenden Regeln auf nationaler Ebene orientieren.
Ein neuer Termin für die nun gekippte Abstimmung ist noch nicht bekannt und man darf gespannt sein, ob der Entwurf tatsächlich so umformuliert wird, dass er Proof-of-Work und damit dem Bitcoin die nötige Anerkennung zukommen lässt.
Berger zeigte sich jedenfalls daran interessiert, einen Kompromiss herbeizuführen. Das dürfte aber auch von der Gesprächsbereitschaft der anderen Fraktionen abhängig sein. Außerdem lässt sich schwer abschätzen, wie lange es brauchen wird, bis man zu einem Ergebnis kommt. Wäre der Entwurf in die Tat umgesetzt worden, dann wäre er wohl ab dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten.