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Craig Wright erleidet Rückschlag vor Gericht

Schreibtisch
Bildquelle: jessica45, pixabay.com

Der Kleiman Prozess

Laut einem Prozessbeobachter und mehreren Medienberichten, soll Craig Wright in dem Prozess gegen die Kleiman Erben einen Rückschlag erlitten haben. So soll das Gericht in Florida angeordnet haben, dass den Erben 50% aller Bitcoin-Bestände zustehen, die Wright angeblich besitzen soll.

Und zwar bezogen auf die Menge bevor Dave Kleiman verstorben war. Kleiman soll mit Wright zusammengearbeitet und vor seinem Tod mit ihm zusammen mehr als 1 Millionen Bitcoin durch Mining erzeugt haben. Die Erben Kleimans erhoben darauf Anspruch.

Außerdem soll das Gericht den Klägern ebenfalls die Hälfte des Geistigen Eigentums zugesprochen haben, das vor dem Tod Dave Kleimans zustande kam.

Zu den Berichten existiert bisher kein schriftlicher Urteilsspruch.


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Gericht hatte Zweifel

Zuletzt bestand seitens des Gerichts Zweifel an den Aussagen Wrights und es nicht klar, ob er überhaupt selber über das Bitcoin-Vermögen verfügt. In diesem Sinne wäre eine solche Entscheidung durch das Gericht bemerkenswert.

Letztlich würde es den Anspruch auf etwas festlegen, über das ohne den Zugang überhaupt gar nicht verfügt werden kann. Gleichermaßen bedeutsam sind die Ansprüche auf das Geistige Eigentum, welches sich in erster Linie auf die Bitcoin Software bezieht.

Nach Stand der Dinge handelt es sich dabei um Open-Source-Software, daher fragt sich, was ein solches Urteil in Hinblick auf den aktuellen Status beinhalten würde.

Zum zweiten Mal Pech

Wright hatte bisher mit seinen juristischen Auseinandersetzungen kein Glück. Neben dem Kleiman Prozess, führt er selber eine Reihe von Klagen gegen prominente Figuren aus der Bitcoin-Szene. Wright fühlte sich durch diverse Äußerungen beleidigt und sieht seinen Ruf geschädigt.

Zu diesem Zweck klagte er in Großbritannien. Bisher ohne Erfolg, denn eine erste Klage gegen Roger Ver wurde bereits durch ein Gericht abgewiesen. Zwar käme Wright die strengere Rechtsprechung in Großbritannien entgegen, aber er muss auch beweisen können, dass die Äußerungen einen außerordentlichen Bezug zu Großbritannien haben.

Dies war bei den Äußerungen Vers, welche er überwiegend über Twitter verbreitete, wohl nicht der Fall. Und auch in den anderen Verfahren könnte er aus gleichen Gründen eine Klage abgewiesen werden.

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