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Bybit verlässt Großbritannien nach FCA-Warnung

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Bildquelle: © Koukichi Takahashi - stock.adobe.com

  • Die Derivatebörse Bybit stellt in Großbritannien das Geschäft ein.
  • Die Marktaufsicht FCA hatte vor Bybit bereits im Jahr 2021 gewarnt.
  • Allen nicht registrierten Anbietern drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Die FCA warnte diese Woche erneut vor den Konsequenzen, wenn Finanzdienstleister aus der Kryptobranche sich nicht an das regulatorische Regime in Großbritannien halten. Konkret drohen mitunter strafrechtliche Ermittlungen, wenn erlaubnispflichtige Geschäft ohne vorherige Registrierung aufgenommen werden.

Dahin gehend ist die Situation also anders als etwa in den USA, wo die SEC und CFTC in erster Linie mit zivilrechtlichen Klagen gegen Verstöße vorgehen. Ab dem 8. Oktober tritt ein neues regulatorisches Regime in Großbritannien in Kraft und die FCA warnte davor, dass alle nicht registrierten Anbieter Gefahr laufen, ernsthafte Konsequenzen zu spüren zu bekommen.

Damit war also auch Bybit angesprochen und somit ist die Einstellung des Geschäfts in Großbritannien die einzige Option für das Unternehmen mit Sitz in Dubai. Ab dem 1. Oktober werden keine Neukunden mehr aus Großbritannien akzeptiert und ab dem 8. Oktober werden die Konten von Bestandskunden in ihrer Funktionalität begrenzt. Sie können dann nur noch ihre Token abheben und Positionen reduzieren. Ab dem 8. Januar werden alle Positionen von betroffenen Kunden zwangsweise geschlossen und die Mittel stehen dann nur noch zum Transfer bereit.

Compliance wird Schlüsselkompetenz im Jahr 2024

Im kommenden Jahr wird sich für Börsen, Broker und Kryptoverwahrer alles ändern. Denn nicht nur in Großbritannien wird genauer darauf geachtet, wie Geldwäscheprävention umgesetzt wird. Auch die Finanzierung von Terrorismus soll effektiver verhindert werden.

In der EU bedeutet das die Einhaltung von MiCA, wobei die Verordnung auf EU-Ebene nicht ausschließlich die beiden vorgenannten Problembereiche adressiert. Stattdessen wird es auch darum gehen, einen Rahmen für Token und Stablecoins zu schaffen. Dabei sollen Anleger ähnlichen Schutz erfahren wie bei Wertpapiergeschäften, indem Emittenten von Token klare Auflagen erteilt wird. Die Verordnung tritt ab Juli 2024 teilweise in Kraft und greift ab dem Jahr 2025 vollständig.


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Für Unternehmen wie Bybit, die auf Standorte wie Dubai ausweichen, wird das zum Problem. Denn ähnlich wie die FCA werden die nationalen Aufsichtsbehörden sowie die Marktaufsicht auf EU-Ebene für entsprechende Durchsetzung der Verordnung sorgen. Die Vorschriften der Vereinigten Arabischen Emirate gelten im internationalen Vergleich als locker, weshalb sich das Emirat Dubai den Vorwurf gefallen lassen muss, als Paradies für Geldwäscher zu dienen. Auch russische Oligarchen und Vertraute von Präsident Putin sollen Sanktionen über Dubai umgehen. Somit sind etwaige Genehmigungen in den Emiraten kein geeignetes Mittel, um das verloren gegangene Vertrauen in die Kryptobranche wiederherzustellen.  

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