Seit dem 10. Januar 2020 traten in Großbritannien neue regulatorische Rahmenbedingungen in Kraft, die seither den Markt für Kryptowährungen in rechtlicher Hinsicht wesentlich eindeutiger gestalten. Im Zuge dessen wurde bereits vor zwei Tagen eine Warnung durch die „Financial Conduct Authority“ herausgegeben.
Die Finanzmarktaufsicht Großbritanniens warnt alle Bürger vor BitMEX, weil die international beliebte Börse über keine gültige Registrierung bei der FCA verfügt. BitMEX bietet den Handel mit Derivaten an, wobei alle Handelsaktivitäten exklusiv nur mit Bitcoin abgeschlossen werden können.
Die Warnung hat für das Unternehmen vorerst keine unmittelbaren Konsequenzen und dient in erster Linie dem Schutz britischer Verbraucher. Problematischer dürfte schlicht die Schädigung des Ansehens sein, denn die Formulierung der FCA rückt BitMEX in die Nähe von Betrugsmaschen.
Scammer!
Besonders problematisch dürften in diesem Kontext der Begriff „Scammer“ und „Scam“ sein. Denn er verweist darauf, dass es sich wörtlich übersetzt um eine Art Betrug oder Schwindel handeln könnte. Auch wenn BitMEX ggf. die in Großbritannien notwendige Lizenz fehlt, so deutet bisher nichts auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegen Kunden hin.
Die Börse hat ihren Sitz auf den Seychellen und wird durch die HDI Global Trading Limited repräsentiert, die ebenfalls dort registriert ist. Klarerweise dient das Firmengeflecht und die Wahl des Standorts, der maximalen unternehmerischen Freiheit. Sehr wahrscheinlich auch in steuerlicher Hinsicht.
Doch diese Praxis zum Vorwurf zu machen wäre an dieser Stelle absurd. Denn letztlich waren es die mangelhaften rechtlichen Rahmenbedingungen oder sture Verbote, die viele Börsen vor Jahren ins Ausland trieben.
Regulierung steckt in den Kinderschuhen
Erst vor wenigen Tagen warnte die gleiche Behörde vor Kraken, obwohl die Börse über die notwendigen Lizenzen verfügt. Der Fehler wurde in der Zwischenzeit korrigiert. Dies zeigt, dass auch die Behörde nicht frei von Fehlern ist und insgesamt in einem schwierigen Feld operiert.
Letztlich sind alle Beteiligten also besser damit bedient, wenn die Gesamtverhältnisse dauerhafter gestaltet werden. Die Vorschläge der FATF, die zum Jahresanfang von den meisten Ländern per Gesetz umgesetzt worden sind, bilden hier einen Anfang.
BaFin macht es nicht anders
Auch die BaFin geht gegen Unternehmen vor, die ihren Sitz im Ausland haben. Ähnlich wie in dem aktuellen Fall in Großbritannien, spielt es dabei keine Rolle, wo das betroffene Unternehmen sitzt.
Letztlich ist nur relevant, ob auch deutsche Verbraucher von dem Unternehmen direkt angesprochen werden. So untersagte die BaFin im November 2019 das Geschäft eines bulgarischen Anbieters, weil dieser ohne Lizenz um deutsche Kunden warb. Die Seite des Betreibers ist jedoch immer noch erreichbar.
Die FCA handelt in dem vorliegenden Fall gegen BitMEX auf ganz ähnlicher Basis. Auch hier spielt der Firmensitz für die Behörde keine Rolle.