Regulierung

Bitcoin Automaten: Mehr Mut zum Mut

Zu früh gefreut?

Ende April tauchten neue Bitcoin Automaten in Deutschland auf. Die Seite CoinATMRadar verzeichnet mittlerweile 21 verschiedene Angebote auf deutschem Bundesgebiet. Davon sind 7 Angebote als sogenannte „Teller“ – sprich Wechselstuben – eingetragen und 14 Automaten sollen bereits in Betrieb sein.

Das Urteil des Berliner Kammergerichts beflügelte einige Unternehmer, denn demnach ist der Handel mit Bitcoin nicht strafbar. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Bitcoin nicht unter das Kreditwesengesetz fällt. Daher wurde der Angeklagte – der ehemalige Betreiber von bitcoin24 – freigesprochen und erhielt sein Vermögen zurück.

BaFin bestärkt ihre Haltung

Auf eine Anfrage des Bitcoin Kurier gab die Pressestelle der Behörde bekannt, dass sich ihre Haltung nicht geändert habe. Konkret hieß es in einer E-Mail:

„Die BaFin sieht Bitcoins seit 2011 als Rechnungseinheiten und damit Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) an. Gewerbliche Anbieter von Kryptowährungen unterliegen daher denselben Erlaubnispflichten wie die Anbieter anderer Finanzinstrumente, z.B. von Devisen und Derivaten. Diese Einordnung hat die BaFin speziell zu Bitcoin-Automaten bereits in ihrem Jahresbericht 2017 ausdrücklich kommuniziert. Insofern besteht bezüglich Bitcoin-Automaten in Deutschland Rechtssicherheit.“

Die BaFin hält also an der Erlaubnispflicht fest und trennt verwaltungsrechtliche Aspekte von strafrechtlichen:

„Diese eindeutige verwaltungsrechtliche Beurteilung hat Bestand. Das Urteil des Kammergerichts Berlin gilt nur für das Strafrecht und bindet die BaFin verwaltungsrechtlich nicht. Die Aufstellung von Bitcoin-Automaten in Deutschland ist eine nach dem KWG erlaubnispflichtige Tätigkeit; die BaFin wird den Erlaubnisvorbehalt in jedem Fall durchsetzen.“

Wie die Durchsetzung des Erlaubnisvorbehalt konkret gehandhabt wird, wurde nicht beantwortet. Auch zu Einzelfällen sowie laufenden und abgeschlossenen Verfahren wollte man sich nicht äußern.

Noch wichtiger ist aber der Umstand, dass die BaFin die entstandene Diskrepanz zwischen dem strafrechtlichen Urteilsspruch und dem Verwaltungsrecht weiter ignoriert.

Wie sieht es ein Betreiber?

Bei dem Automatenbetreiber Freefall sieht man die Sache anders. Freefall stellte gleich mehrere Automaten auf, unter anderem im Blockchain Hotel in Essen. Man wolle zwar keinen Streit, aber der jetzige Zustand sei einfach nicht zu akzeptieren.

Wenn es keine einheitliche und klare Aussage zu der Einordnung von Bitcoin gibt und wie man den Handel reguliert, will man vorangehen und im Zweifelsfall eine Entscheidung herbeiführen. Man suche aber nicht nach Streit, sondern nach einer angemessenen Lösung, betonte Ivan Mircetic im Gespräch mit dem Bitcoin Kurier.

Strafrechtlich fühle man sich auf der sicheren Seite, denn in dem Urteil sähe man schon eine Art Präzedenzfall. Außerdem hat das Unternehmen in Coinolution einen Partner in Deutschland gefunden, der Freefall nicht nur das Geschäft ermöglicht hat, sondern auch in schwierigen Situationen den Rücken stärken wird.

Freefall will dazu beitragen, dass sich Bitcoin positiv entwickelt und mit den eigenen Automaten eine Brücke zwischen den Welten entsteht. In Österreich sei man da schon einen Schritt weiter. Doch dort hat man auch Bitcoin als digitales Gut im Sinne einer Ware definiert. Eine Finanzmarktregulierung, wie sie bisher der BaFin vorschwebt, ist also lange vom Tisch.

Die Politik ist auch gefragt

Ohne politischen Druck geht es nicht. Deutschland ist im Bereich der Industrie, die sich um Kryptowährungen gebildet hat teilweise ein Entwicklungsland. Wenn nicht bald Fakten geschaffen werden, die der Realität am Markt entsprechen, dann verpassen Verbraucher und Unternehmer sämtliche Chancen.

Die Behörde kann gar nicht anders, denn es fehlt an klaren Maßgaben durch die Politik. Solange die notwendigen Schritte nicht unternommen werden, landen wir in einer Sackgasse.

Es ist nicht strafbar, weil die Behörde nicht zuständig ist. Es ist aber auch nicht ohne Weiteres erlaubt, solange die gleiche Behörde nicht zustimmt. Sowas kann es wohl nur in Deutschland geben.

Hoffentlich kann mit den aufgestellten Automaten etwas bewegt werden.

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