Steuer

BFH-Urteil: Bitcoin und Krypto sind steuerpflichtig


  • Der BFH bestätigte kürzlich in einem Urteil, dass Bitcoin-Gewinne steuerpflichtig sind.
  • Grund war die Klage eines Steuerpflichtigen, der 1,4 Millionen Euro Steuern auf seine Kryptogewinne zahlen sollte.
  • In der Zukunft werden weitere Urteile rund um das Thema erwartet.

Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Dies bedeutet, dass diejenigen, die in Kryptowährungen investieren, auf ihre Gewinne Steuern zahlen müssen. Dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs gehen mehrere Urteile voraus, in denen die Rechtsprechung bestätigt wurde, dass Kryptowährungen als sonstige Wertgüter einzustufen sind. Diese Entscheidungen wurden getroffen, um dem Anstieg der Investitionen in die Branche Rechnung zu tragen und die Regeln für Steuerpflichtige zu klären.

Einkommenssteuer wird fällig

Für Privatanleger bedeutet dies, dass sie bestimmte Steuern zahlen müssen, wenn sie Gewinne aus ihren Investitionen erzielen. Dies kann bedeuten, dass sie Einkommenssteuer auf Bitcoins zahlen müssen, wenn sie diese unterhalb der steuerlichen Frist von einem Jahr veräußern.

Grund für das Urteil war ein unbenannter Kläger, der eine Steuernachzahlung von 1,4 Millionen Euro gegenüber dem Fiskus auf seine Krypto-Gewinne nicht hatte zahlen wollen und vor Gericht angefochten hatte. Jedoch scheiterte er mit seiner Argumentation zum wiederholten Male vor Gericht.

Weitere Verfahren werden folgen

In Zukunft werden laut dem Richter Nils Trossen aber noch einige weitere Verfahren rund um das Thema auf den BFH zukommen. Vor allem die steuerliche Geltendmachung von Verlusten dürfte in den nächsten Jahren zu einer Reihe von Klagen führen.

Auch ein Revisionsverfahren zum jetzigen Urteil steht im Raum. Statistisch gesehen haben Kläger damit in 45 Prozent der Fälle Erfolg. Wie auch immer das Urteil dann ausgeht, es schafft zumindest einen festen Rechtsrahmen in Deutschland, auch wenn die Aussicht auf die Gewinne Einkommenssteuer zu zahlen, nicht gerade rosig ist. Diese Regelung betritt aber prinzipiell nur Steuerpflichtige, welche ihre Coins unterjährig verkaufen. Hodler sind davon ausgenommen.

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