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Seth Green wird Opfer von Phishing – Hacker erbeuten NFTs

Seth Green auf einer Pressekonferenz
Bildquelle: © Gage Skidmore via Flickr.com (CC BY-SA 2.0)

  • Seth Green wurde nach eigener Darstellung Opfer von Phishing.
  • Demnach wurden ihm 4 NFTs gestohlen, darunter auch ein Bored Ape.
  • Das BAYC NFT wurde in der Zwischenzeit sogar verkauft und der OpenSea-Account des Schauspielers mit einer Warnung versehen.

Seth Green meldete sich gestern Nachmittag via Twitter zu Wort. Der Schauspieler ist bekanntermaßen in das Web3 und NFTs involviert. Dass scheinen Kriminelle ausgenutzt zu haben, denn nach eigenen Angaben wurde Green das Opfer von Phishing. Das Kunstwort ist eine Zusammensetzung der englischen Wörter „password harvesting“ und „fishing“.

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Wie es den Hackern genau gelungen ist, an das Konto von Green zu gelangen und die Zugangsdaten zu angeln, ist bislang unbekannt. Typische Methoden, um die Daten von Opfern zu erlangen, sind fingierte Mails und gefakte Websites.  

Zu der Beute gehören 4 NFTs, darunter der Bored Ape mit der Nummer 8398, der aktuell einen geschätzten Gegenwert von wenigstens 200.000 US-Dollar haben dürfte.

Diebstahl kein Einzelfall

Dass Inhaber hochpreisiger NFTs zum Ziel Phishing werden, ist nicht neu. Während viele Attacken auf die breite Masse abzielen, picken sich die Täter ihre Oper gezielt heraus, wenn sie sicher sein können, dass die Beute einen hohen Wert hat.

Green erntete auf Social-Media Solidaritätsbekundungen und Hilfestellung anderer Opfer, wie man den Fall zur Anzeige bringen kann. In der Zwischenzeit wurde Greens Konto auf OpenSea mit einem Warnhinweis versehen. Das Gleiche gilt auch für die entwendeten NFTs.

Anders als mit Kryptowährungen, die in der Masse unteruntergehen und mehr oder minder leicht gewaschen werden können, haben Täter aber wenig Freude mit Non-fungible Tokens. Durch ihre Einmaligkeit werden sie sofort nach der Tat zur heißen Ware und spätestens nachdem bekannt wird, dass es sich um Diebesgut handelt, nimmt niemand mehr ein solches NFT ab. Selbst ahnungslose Käufer haben keinen Anspruch, das Kunstwerk zu behalten, obgleich sich die Opfer mitunter nur schwerlich zur Wehr setzen können. Schließlich ist der Handel unter dem Schutz der Pseudonymität wesentlich schwerer zu unterbinden und zu verfolgen.

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