Regulierung

NYDFS streicht XRP und Dogecoin von der Greenlist


  • Das Department of Financial Services (NYDFS) streicht u. a. DOGE und XRP von seiner Greenlist.
  • Damit wird das regulatorische Regime für betroffene Unternehmen deutlich strenger.
  • Unmittelbare Auswirkungen auf den Markt sind jedoch nicht zu erwarten.

Das NYDFS kürzt seine sogenannte Greenlist auf eine Handvoll digitaler Assets. Nur noch Bitcoin, Ethereum sowie sechs verschiedene Stablecoins bleiben stehen, darunter auch PayPals PYUSD. Noch im August umfasste die Liste rund 25 Token, die vom NYDFS genehmigt worden waren. Die Freigabe richtet sich in erster Linie an Inhaber einer sogenannten Bitlicense.

Sie dürfen abhängig vom Status des jeweiligen Assets es entweder in Verwahrung nehmen oder zum Handel anbieten. Bislang reichte es aus, wenn zwei Inhaber einer Bitlicense ein digitales Asset selbst zertifizierten, um es für alle anderen Lizenzinhaber zugänglich zu machen. Am Ende war es zwar immer noch erforderlich das NYDFS zu informieren, bevor man mit dem neuen Token arbeitete, aber dieses regulatorische Regime galt als aufgeschlossen und modern.

Jetzt soll sich das ändern, weil man einen Ansatz verfolgen will, der insbesondere Privatanleger stärkt und das Risikoprofil der einzelnen Kryptos detaillierter berücksichtigt. Aktuell bittet das NYDFS die Öffentlichkeit bis zum 20. Oktober um Kommentare zu der geplanten Novelle.

Firmen sollen Anträge stellen

Mit der geplanten Änderung wird das Selbstzertifizierungssystem durch ein Antragsverfahren ersetzt. Damit erweitert das NYDFS also seinen Einfluss auf den Markt drastisch. Neben XRP und Dogecoin verschwanden auch andere Kryptos wie Litecoin oder der Stablecoin USDC.

Im Prinzip können die Lizenzinhaber für alle Assets eine Zulassung beantragen, müssen dazu aber entsprechende Vorarbeit leisten und das Verfahren abwarten. Erst wenn das NYDFS zustimmt, können die gestrichenen Kryptos in New York an den Markt zurückkehren.

Ob das der Fall sein wird, ist hingegen umstritten. Einige Marktbeobachter sehen in dem Schritt nämlich eine politisch motivierte Benachteiligung der betroffenen Assets. Dabei scheint es aber unerheblich zu sein, ob ein Unternehmen eine Bitlicense in New York besitzt. So verfügt etwa Circle über eine Lizenz, was das NYDFS jedoch nicht daran hinderte, USDC zu streichen.

Für den Markt kaum relevant

Die damit verbundenen Einschnitte sind für den Markt zunächst nicht relevant, weil die Änderungen auf New York begrenzt sind. Zudem ist noch gar nicht klar, ob die betreffenden Kryptos nicht einfach wieder aufgenommen werden. Es dürfte zwar noch lange dauern, bis das wieder der Fall ist, aber ausgeschlossen ist das nicht.

Sollte sich in Zukunft jedoch zeigen, dass man mit zweierlei Maß misst, welcher Token zugelassen wird, dann könnte sich dieses Bild jedoch ändern. Schließlich wäre der Markt dann ausschließlich von der Laune einer Behörde abhängig. Zwar kann man eine solche Entwicklung befürchten, wenn man die SEC als Beispiel betrachtet, aber dies muss nicht zwingend das Resultat der Novelle sein.

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