Recht

NRW: Justiz versteigert 215 Bitcoin aus Straftaten


Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW versteigert ab heute Bitcoin.
  • Die Auktionen werden online in mehreren Tranchen abgewickelt.
  • Die Bitcoins stammen überwiegend aus Drogengeschäften und der Erlös wir dem Landeshaushalt zugeführt.

Heute erfolgte der Startschuss für die erste von vielen Bitcoin-Auktionen, die durch die Justiz im Rahmen von verschiedenen Strafverfahren eingezogen worden sind. Der überwiegende Teil der ersten Tranche stammt dabei aus Drogengeschäften im Darknet.

Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW auktioniert die eingezogenen BTC über die Plattform Justiz-Auktion. Dass der Verkauf nicht einfach am Markt stattfinden kann, liegt an den gesetzlichen Pflichten der Behörden, dem Auktionsmodell Vorrang geben zu müssen. Insgesamt werden 215 Bitcoin in verschiedenen Tranchen und Positionsgrößen versteigert. Dass es jetzt zu der Auktion kommt, liegt aber nicht an der bullishen Prognose für den Markt, sondern weil die Bitcoins aus rechtlicher Sicht jetzt verwertet werden dürfen.

Schnäppchenjäger werden jedoch enttäuscht sein, denn die Startgebote betragen zwischen 80 % und 95 % des durch die Staatsanwaltschaft festgestellten Tageskurses. Dabei werden kleinere Positionen von beispielsweise 0,1 BTC ein geringeres Startgebot bekommen als solche, die größer sind. Am Ende dürften sich die Gebote also dem Marktwert annähern.

Übergabe als Paper-Wallet

Die Vorteile der Auktion liegen aus Sicht der Justiz u. a. in der Transparenz, weil sich alle Teilnehmer auf der Plattform ausweisen müssen. Außerdem stellt man die Sicherheit der zu versteigernden Bitcoins durch einen analogen Cold Storage sicher. Denn die Verwahrung findet in Form von Paper-Wallets statt.

Wer eine Auktion für sich entscheiden kann, der muss mitsamt seinen Ausweispapieren das wertvolle Dokument abholen. Alternativ kann man die Bitcoins nach Kauf auf eine andere Wallet transferieren lassen. Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz zum Start der Auktion wurde versichert, dass die Staatsanwaltschaft die Paper-Wallets unter sicheren Rahmenbedingungen erstellt und versiegelt hat. Damit müssen Bieter nicht fürchten, dass ein Dritter zwischenzeitlich Zugriff darauf bekommt.

Außerdem müssen sich die Käufer wohl auch keine Gedanken über die Vergangenheit der Coins machen. Zwar lässt sich die Transaktionshistorie verfolgen, aber mit dem Erwerb stehen sie nicht mehr im Zusammenhang mit Straftaten.

Kryptowährungen sind eine Herausforderung für die Justiz

Die Justiz steht durch Bitcoin und andere Kryptowährungen vor einer besonderen Herausforderung. Dass sie diese jedoch auch meistern kann, wird durch die Auktionen belegt. So ist die Sicherstellung der Wallets nicht immer einfach, kann aber in den meisten Fällen gewährleistet werden.

Dabei greift die Staatsanwaltschaft in der Regel auf speziell geschultes Personal zurück und bei Durchsuchungen sogar auf Spürhunde, die in der Lage sind, versteckte Datenträger aufzustöbern. In manchen Fällen wirken die Tatverdächtigen sogar mit, weil sie sich dadurch Strafminderung erhoffen. Neben Bitcoin hat man auch noch andere Kryptowährungen auf Lager, darunter Monero, Litecoin und Ripple.

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