Recht

Europol schließt Bestmixer – Server beschlagnahmt

Bestmixer europol
Bildquelle: Screenshot, bestmixer.io

Gestern wurde die Webseite bestmixer.io von der niederländischen Steuerfahndung in Zusammenarbeit mit Europol vom Netz genommen. Dazu beschlagnahmten die Behörden insgesamt sechs Server. Die Ermittlungen gegen den Service wurden bereits im Juni 2018 aufgenommen.

Die Behörden werfen Bestmixer vor überwiegend Bitcoin Transaktionen vermischt zu haben, die aus illegalen Quellen stammen. Damit geht es also um den Tatverdacht der Geldwäsche. Ob und inwiefern der Betrieb eines Mixers als solche angesehen werden kann, wird erst ein Gerichtsverfahren klären müssen.

Die Seite bleibt erreichbar ist aber mit einem behördlichen Hinweis der Beschlagnahmung versehen worden. Gleichermaßen möchte man die Besucher nun wissen lassen, dass sie nicht mehr anonym sind.

Schlag gegen das Darknet

Erst kürzlich kam es zu Festnahmen und Beschlagnahmungen durch deutsche Behörden. Die Polizei ging damit gegen Drogenhändler aus dem Darknet vor. Es könnte sein, dass dies eine koordinierte Aktion ist und sich insgesamt gegen den Handel im Darknet richtet.

Eventuell hängen die Bitcoin Transaktionen auf Bestimixer mit dem Handel auf den Marktplätzen zusammen. Dies wurde durch die Behörden aber bisher nicht kommentiert, die Vermutung liegt allerdings nahe. Sollte man über umfassende Log Dateien verfügen, dann kann man alle Transaktionen im Nachgang wieder rekonstruieren und zuordnen.

Kann das illegal sein?

Jetzt stellen sich einige Fragen. Wenn ein Bitcoin-Mixer sich der Geldwäsche schuldig machen kann, wie steht es dann beispielsweise mit anderen Kryptowährungen aus? Zwar kann man Monero von der Technologie her nicht mit einem Mixer vergleichen, im Resultat garantiert die Kryptowährung aber das gleiche Ergebnis.

Auch Wallets wie Wasabi oder Samurai anonymisieren und verschleiern die Herkunft von Bitcoin Transaktionen. Die juristische Bewertung des Falls wird spannend sein, denn eigentlich ist das Herstellen von Privatsphäre nichts Illegales. 

Im Kern könnte auch die Frage stehen, ob man für die Annahme von Bitcoin Transaktionen haftbar gemacht werden kann. Sind Firmen verpflichtet zu prüfen woher die Kryptowährung stammt? Machen sich auch Nutzer der Dienste strafbar?

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