- Die New Yorker Staatsanwaltschaft klagt Alex Mashinsky an.
- Vorwurf: Der Gründer verschwieg milliardenschwere Verluste.
- Celsius war im Sommer des vergangenen Jahres in die Insolvenz gegangen.
Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters wurde der Ex-CEO und Gründer des Celsius Netzwerkes Alex Mashinsky von der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates New York wegen Betruges angeklagt. Weder der Beklagte noch sein Anwalt reagierten auf diese Meldung und bisher ist es noch still rund um den Celsius Gründer.
Das Celsius Netzwerk hatte vor allem in den Zeiten der Pandemie an Popularität gewonnen, da vor allem Mashinsky mit seinem Versprechen von 17 Prozent Zinsen als Alternative zu klassischen Banken getrommelt hatte.
Betrugsvorwürfe gegen Mashinsky
„Alex Mashinsky hat versprochen, Investoren in die finanzielle Freiheit zu führen, hat sie aber auf einen Pfad des finanziellen Ruins geführt“, hieß es in der Anklageschrift des Staatsanwalts James.
Konkret wirft man dem Beklagten vor, falsche Versprechen gemacht und vor allem milliardenschwere Verluste verschwiegen zu haben. Insgesamt spricht die Staatsanwaltschaft von mehr als 26.000 Opfern alleine in New York. Aber auch Deutsche Anleger waren betroffen. Durch das Ertragskonto, der inzwischen abgewickelten Nuri Bank, konnten Anleger Gelder für Zinsen bei Celsius hinterlegen, welche nun auch in die Insolvenzmasse eingegangen sind.
Der Martin Act
Hintergrund dieser Klage ist aber nicht nur der Anlegerschutz, sondern auch ein Versuch härter gegen manche hochriskante Krypto-Geschäftsmodelle vorzugehen. Außerdem könnte hier ein Beispielurteil entstehen, dass es potenziellen Betrugssystemen deutlich schwerer machen dürfte.
Immerhin hatte Mashinsky sogar noch zwei Wochen vor dem Auszahlungsstopp bei Celsius öffentlich gelogen und behauptet, die sich mehrenden Warnungen seien aus der Luft gegriffen
Um diesen Fall möglichst schnell über die Bühne zu bringen, greift hier der Martin Act des Bundesstaates New York. Dieser ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften weitreichende Befugnisse für die Verfolgung von Finanzbetrügern zu erhalten.