- In den USA hat der Branchenverband Coin Center eine Klage gegen das US-Finanzministerium eingereicht.
- Grund zur Beschwerde geben die Details der Meldepflicht von Transaktionen mit Kryptowährungen.
- Dabei müssen Daten beteiligter Personen erhoben werden, wie etwa das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer.
In den USA klagt der Branchenverband Coin Center gegen Teile der Krypto-Novelle, die letztes Jahr durch das Infrastrukturpaket der Biden-Administration eingeführt worden ist. Konkret geht es darum, dass die Daten aller beteiligten Parteien erfasst werden müssen, wenn eine Transaktion mit Kryptowährungen einen Schwellwert von 10.000 US-Dollar übersteigt.
Nach der Auffassung des Klägers verstoßen Teile des Gesetzes gegen die Verfassung. So wären beispielsweise Menschrechtsorganisationen und politisch aktive NGOs dazu gezwungen Listen über ihre Spender anzulegen und einzureichen. Auch Privatpersonen müssten umfassende Daten sammeln, wenn sie eine Transaktion empfangen würden und zwar von anderen Privatpersonen, die zur Preisgabe der Daten nur verpflichtet wären, wenn ein Gerichtsbeschluss gegen sie vorläge.
Die klagenden Parteien kündigten an, dass man die Klage falls notwendig bis zum Obersten Gerichtshof verfolgen werde. Neben Coin Center beteiligen sich zwei Unternehmer und die Mining-Gesellschaft Quiet Industries an der Klage.
Regulierung verfehlt oftmals ihr Ziel
Das größte Problem an sämtlichen Ansätzen, die Transaktionen mit Kryptowährungen besser zu überwachen und zu erfassen, liegt in der Vorstellung begründet, dass sich neue Technologien in ein altes Framework einbetten ließen.
Zu einem gewissen Teil kann das gelingen und zwar immer dann, wenn ein Dienstleister involviert ist, den man in die Pflicht nehmen kann. Hier gestaltet es sich praktisch sehr viel einfacher zu verlangen, dass dieser seine Kunden identifiziert und offenlegen kann, welche Art von Geschäft er mit ihnen unternommen hat.
Der Gedanke, dass sich Privatpersonen dazu verpflichten ließen, ihre Krypto-Transaktionen offenzulegen und in die Privatsphäre anderer Privatpersonen einzudringen, scheint hingegen eine reine Kopfgeburt der Bürokratie zu sein. Abseits von verfassungsrechtlichen Bedenken ergibt sich hier aus technischer Sicht ein Problem. Denn sobald digitale Assets über dezentrale Marktplätze unter Verwendung von pseudonymen Adressen gehandelt werden, kann man dem Anspruch gar nicht mehr gerecht werden.