Kompakt:
- Craig Wright gewann einen Urheberrechtsstreit gegen den Betreiber von Bitcoin.org.
- Da die Gegenseite sich nicht vor Gericht äußern wollte, entschied es zugunsten von Wright.
- Das Bitcoin Whitepaper bleibt weiterhin auf der Seite verfügbar.
Der Betreiber von Bitcoin.org erschien in London per Videocall zur Anhörung vor Gericht. Dorthin wurde er geladen, weil Craig Wright in der Veröffentlichung des legendären Bitcoin Whitepapers einen Urheberrechtsverstoß sieht. Wright behauptet bis heute der Erfinder von Bitcoin zu sein und hinter dem berühmten Pseudonym Satoshi Nakamoto zu stecken.
Im Jahr 2019 meldete Wright ein Copyright auf das Dokument und Teile des Bitcoin Codes an und startete u. a. einen Feldzug gegen prominente Persönlichkeiten innerhalb der Bitcoin-Community und der Krypto-Branche. Darunter den Podcaster Peter McCormack, Bitcoin-Evangelisten Roger Ver und Vitalik Buterin, seines Zeichens Mitgründer von Ethereum. Die Klagen scheiterten und es war lange Zeit still um den juristischen Kreuzzug.
Mit der Klage gegen „Cobra“, den Betreiber von Bitcoin.org, der nur unter diesem Pseudonym bekannt ist, wollte Wright erreichen, dass er das Bitcoin Whitepaper nicht veröffentlichen darf. Nach Wrights Rechtsauffassung hätte er dafür vorher um Erlaubnis fragen müssen. Da die Gegenseite sich nicht äußern wollte, um ihre Anonymität zu wahren, gab das Gericht der Klage von Wrights Anwälten statt. Nun darf der Betreiber das Whitepaper per gerichtlicher Anordnung nicht mehr in Großbritannien bereitstellen und soll außerdem 6 Monate lang das schriftliche Urteil auf seiner Seite veröffentlichen. Zusätzlich muss er auch die Kosten des Verfahrens tragen und Wright entsprechend entschädigen.
Bitcoin Whitepaper immer noch online
Zum Redaktionsschluss kann das Bitcoin Whitepaper immer noch frei auf der Website heruntergeladen werden und liegt in mehreren Übersetzungen vor. Ob Wrights Anwälte zukünftig gegen die Website vorgehen können, wenn man sich dort weigert, die Dateien zu entfernen, bleibt abzuwarten.
Gegen seine Ansprüche auf ein Copyright wendeten sich eine ganze Reihe von Organisationen und sogar eine Nation. In Reaktion auf seinen rechtlichen Anspruch veröffentlichte Estland damals das Bitcoin Whitepaper im Internet. Das Land versteht sich als Blockchain-Pionier und lässt es sich bis heute nicht nehmen, die Publikation bereitzustellen.
Der Sieg vor Gericht in Großbritannien ist daher alles andere als ein Sieg auf ganzer Linie und es bleibt abzuwarten, ob Wrights Anwälte weitere Websites oder Organisationen verklagen wollen und wie sich dieser Erfolg international verwerten lässt.