Kompakt:
- Die türkische Zentralbank will Zahlungen mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen untersagen.
- Das Verbot soll ab dem 30. April 2021 in Kraft treten und erstreckt sich nicht auf Börsen und Broker.
- Durch das Verbot soll eine Parallelwirtschaft, die sich Kryptowährungen bedient, effektiv unterbunden werden.
In der Türkei darf Bitcoin ab dem 30. April nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden. Wie aus dem Amtsblatt hervorgeht, dürfen Dienstleister und Banken keine Geschäfte aufnehmen, die der Tätigkeit nach dazu geeignet sind, den Zahlungsverkehr mit Kryptowährungen zu gestalten.
Der Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen ist demnach aber noch erlaubt und damit dürfen türkische Bürger immer noch mit Bitcoin Spekulationsgeschäfte betreiben. Das Verbot dürfte Unternehmen härter treffen als den kleinen Mann von der Straße. Schließlich sind Peer-to-Peer Zahlungen zwischen Privatpersonen kaum zu kontrollieren oder zu unterbinden.
Das Verbot dürfte insgesamt dazu dienen, das Aufkommen einer Parallelwirtschaft zu unterbinden, die Kryptowährungen als Zahlungsmittel einführt. Bitcoin und andere Kryptowährungen erfreuen sich überdurchschnittlicher Beliebtheit. Bereits im Jahr 2018 zeichnete sich im Rahmen einer Studie der ING ab, dass türkische Bürger im internationalen Vergleich überdurchschnittlich stark in Kryptowährungen investiert sind.
Türkische Wirtschaft steckt in der Krise
Dass Bitcoin für Anleger in der Türkei eine hohe Attraktivität hat, ist angesichts der wirtschaftlichen Schieflage des Landes nachvollziehbar. Die Inflation war im März 2021 auf über 16 % angestiegen, und zuletzt sorgte der Rausschmiss des Notenbankchefs im gleichen Monat für Unruhe an den Aktienmärkten.
Unter den Turbulenzen der türkischen Lira leidet primär die Bevölkerung und daher überrascht es nicht, dass man Bitcoin eindämmen möchte. Präsident Erdoğan rief seine Mitbürger dazu auf, ihre Devisen und Goldvorräte zu veräußern, um die Lira zu stützen. Mit Bitcoin scheint man ähnliche Pläne zu haben, denn der Gesetzentwurf legt nahe, dass man zumindest die Möglichkeit offenhalten will, Kryptowährungen veräußern zu können.