Kompakt:
- Coinbase Pro kündigte an, den Maker Token (MKR) am 8. Juni wieder zu notieren.
- Auf die Ankündigung erfolgte ein extrem bullischer Ausbruch und MKR legte in kurzer Zeit mehr als 50% zu.
Coinbase sorgt am Markt für Altcoins erneut für Wirbel. Am 29. Mai kündigte das Unternehmen an, den Maker Token (MKR) auf Coinbase Pro notieren zu wollen. Maker war bereits in der Vergangenheit in das Programm der Börse aufgenommen worden.
Allerdings nahm man den Token wieder aus dem Handel, weil der Markt nicht genug Liquidität entwickelte. Nun gibt man MKR im Sommer eine zweite Chance und darauf reagierte der Markt extrem bullisch.
Während der Preis am 29. Mai zunächst bei ca. 347 US-Dollar notierte, explodierte er nach der Ankündigung förmlich und fand gestern ein Hoch bei 527 US-Dollar. Zur Stunde hat sich die Situation etwas beruhigt und der Preis liegt bei ca. 495 US-Dollar.
Das Kleingedruckte beachten
Coinbase hat aber auch deutlich gemacht, dass Maker Liquiditätskriterien standhalten muss, damit der Handel eröffnet wird. Am 8. Juni dürfen Kunden von Coinbase Pro Maker auf ihre Konten einzahlen.
Sofern eine ausreichende Menge MKR eingezahlt wird, kann es losgehen. Davon ausgenommen sind lediglich Kunden aus New York. Die regulatorischen Hürden schließen die Verbraucher mit entsprechendem Wohnsitz nach wie vor aus.
Sofern die Kunden also für genügend Liquidität sorgen, wird der Handel am folgenden Tag schrittweise aufgenommen. Das Prozedere soll einen fairen Start garantieren und entspricht den gewohnten Konditionen auf Coinbase Pro.
Maker verleiht Stimmrechte
Der Maker Token erfüllt im Wesentlichen Stimmrechtsfunktionen in der MakerDAO. Bei der MakerDAO handelt es sich um eine dezentrale autonome Organisation (DAO). Die DAO steuert den Stablecoin DAI, der seinerseits ein ERC-20 Token ist, welcher einen ungefähren Gegenwert von einem US-Dollar besitzt.
Die MakerDAO hält diesen Gegenwert konstant in Balance, weshalb es zu minimalen Schwankungen kommen kann. Mit dem Maker Token erhält man in diesem System Stimmrechte, um u. a. zu entscheiden, wie die Gebührenstruktur ausgelegt sein soll, damit DAI einen stabilen Gegenwert behält.