Recht

Craig Wright drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Meineid


Craig Wright hat vor wenigen Stunden eine Erklärung über den Kurznachrichtendienst X abgegeben. Darin stellt er fest, dass er nicht der Erfinder von Bitcoin ist. Auf Wrights eigener Homepage findet sich die gleiche Stellungnahme, womit er einer gerichtlichen Auflage nachkommt.

Der Beitrag fasst die wesentlichen Punkte des Urteils zusammen, welches ein britisches Gericht im Rahmen des COPA-Verfahrens im Mai gefällt hatte. Dass er nicht der Bitcoin-Erfinder ist, überrascht niemanden mehr, wohl aber die öffentliche Bekanntgabe seinerseits. Offensichtlich hatten viele Mitglieder der Bitcoin-Community, die erteilte Auflage nicht auf dem Schirm. Wright gilt seit mehreren Wochen als verschollen. Nachdem er seinen Wohnsitz in London verlassen hat, geht das zuständige Gericht nämlich davon aus, dass er sich nicht mehr in Großbritannien aufhält.

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Seine Geschichten haben nach langen Jahren ein Nachspiel. In dem Urteil stellte man nämlich ebenfalls fest, dass Wright immer wieder Gerichte in Großbritannien, den USA und Norwegen getäuscht und missbraucht hatte. Mit der Behauptung der Bitcoin-Erfinder zu sein zog Wright nämlich gegen diverse Persönlichkeiten aus der Bitcoin-Szene ins Feld und verklagte sie. Mal wegen Verleumdung, aber auch wegen Verstößen gegen seine angeblichen Patent- und Markenrechte an Bitcoin.


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Wright drohen strafrechtliche Konsequenzen

Nachdem es lange Jahre in vielen verschiedenen Verfahren für Unverständnis gesorgt hat, dass Wright offensichtlich vor Gericht gelogen hatte, ohne Konsequenzen zu erleiden, ist damit jetzt Schluss. Denn der Vorsitzende Richter kündigte gestern an, dass er den Fall an die Staatsanwaltschaft weitergibt.

Nun droht Wright also ein Verfahren wegen Meineids, wobei die Beweislast gegen ihn erdrückend sein dürfte. Außer einem Geständnis dürfte es ihm und seinen Anwälten voraussichtlich schwerfallen, etwaige Vorwürfe zu entkräften. In dem COPA-Verfahren, welches zuletzt gegen ihn lief, redete sich Wright um Kopf und Kragen.

Ob er jedoch angeklagt wird, steht bislang nicht fest. Denn zunächst muss die zuständige Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zu dem Fall aufnehmen. Sollte sie zu dem Schluss kommen, dass Wright das Gesetz gebrochen hat, so drohen ihm theoretisch ein Haftbefehl und ein Auslieferungsverfahren, sofern er im Ausland aufgegriffen wird. Man darf also darauf spekulieren, dass sein Verschwinden ein weiterer Schachzug ist, um das Unvermeidliche hinauszuzögern. Sollte eine Anklage erfolgen, dann würden ihm in Großbritannien im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung bis zu 7 Jahren Haft drohen.

Altlasten holen ihn ein

Am 5. Juli hatte das Gericht eine Anordnung erlassen, mit der Wrights Vermögenswerte weltweit eingefroren wurden. Primär diente dieser Schritt der Sicherung von Ansprüchen durch den Bitcoin-Podcaster Peter McCormack. Er wurde 2019 von Wright wegen Verleumdung verklagt und konnte sich erfolgreich zur Wehr setzen.

Allerdings sitzt er durch das Verfahren auf einem Schaden von über 1,5 Millionen Pfund, den Wright begleichen soll, weil er ihn zu Unrecht vor Gericht gezerrt hatte. Sofern man also weiter spekuliert und davon ausgeht, dass Wright getürmt ist, dürfte er jetzt schon Schwierigkeiten haben über sein Vermögen zu verfügen.

Dass der Vorsitzende Richter Mellor diesen Schritt überhaupt ergriff, ist der Tatsache geschuldet, dass Wright zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr auffindbar war. Jetzt darf man gespannt sein, ob Wright aus dem Exil weitermacht oder zur Besinnung kommt und das Handtuch wirft.

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