Bitcoin

BitPay stellt den Betrieb in Deutschland ein


Folgen der Überregulierung

Nach der Ankündigung der Bundesregierung den Krypto-Markt stärker zu regulieren, fordert diese Entscheidung nun ein konkretes Opfer. Die Firma BitPay verkündete am 29.07.2019, den Service in Deutschland einzustellen. Damit verabschiedet sich der größte Zahlungsdienstleister der Bitcoin-Branche aus Deutschland.

Obgleich in der Mitteilung keine ausgiebige Begründung zu finden ist, ist die Situation relativ leicht zu durchschauen. Denn BitPay müsste als Zahlungsdienstleister ab 2020 eine Genehmigung der BaFin einholen und den neuen Geldwäscheregeln entsprechen. Letzteres ließe sich wahrscheinlich sogar noch arrangieren.

Doch die Lizensierung des eigenen Geschäfts ist nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern ist außerdem ein vielschichtiger Prozess der Zeit kostet. Ob BitPay seine Türe in Zukunft nochmal in Deutschland öffnen wird, lässt sich nicht ganz ausschließen. Man prüfe die Möglichkeit eine Lizenz zu erhalten.

Hand in Hand mit dem Irak

Damit steht Deutschland zusammen mit dem Irak und Kirgisistan auf einer kurzen Liste von Ländern, die nicht mehr bedient werden. Man hatte es in den Jahren zuvor bereits geschafft den weltweit größten Peer-2-Peer Marktplatz Localbitcoins zu verdrängen. Auch hier forderte man entsprechende Lizenzen für den Betrieb.

Zusammen mit den späten Entscheidungen zur Umsatzsteuerbefreiung und der Erlaubnispflicht von Bitcoin-Automaten, die nun durch die Regierung bestätigt wird, wird die Liste der Fehlentscheidungen immer länger.
Innovation braucht an einer bestimmten Stelle sicherlich Regeln, damit sie massentauglich wird. Die Regierung hat sich entschlossen mit der BaFin auf eine Behörde zu setzen, die neue Technologien nicht mit neuen, sondern alten Maßstäben misst.

Auf dieser Basis müssen sich auf andere Unternehmen fragen, wie sie zukünftig bewertet werden.


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Bin ich schon drin?

Selbst dann, wenn man nicht als Börse, Zahlungsdienstleister oder Wallet-Service betrachtet wird, könnten die Regeln trotzdem zutreffen. Dies ist entsprechend davon abhängig, wie der jeweilige Anwendungsfall von Blockchain-Technologie durch die Behörde eingeschätzt wird. Und die bisherigen Praxisbeispiele zeigen, dass mit der BaFin nicht zu spaßen ist.

Der ehemalige Betreiber von bitcoin24 dürfte nun froh sein, dass sein Urteil im September 2018 erging. Ab Januar 2020 wäre ein Freispruch in ähnlichen Fällen vermutlich nicht mehr möglich und der Betrieb einer nicht lizensierten Börse eine Straftat.

Anpassungsschwierigkeiten

Wahrscheinlich gilt eine Technologie auch deshalb als disruptiv, weil sie es bestimmten Akteuren nicht ermöglicht sich anzupassen. Was in Berlin vermutlich noch nicht ganz angeklungen ist, ist die Tatsache, dass sich Bitcoin nicht regulieren lässt.
Selbst ein Totalverbot wäre absurd. Den Markt und das Ökosystem kann man hingegen treffen. Es stellt sich die Frage, wohin die Bundesregierung möchte.

Will sie eine adäquate Regulierung, die Wachstum ermöglicht und neue Technologien zu etablieren? Oder möchte sie lieber dafür sorgen, dass sich gewissermaßen Parallelstrukturen bilden?

Wenn sich nichts ändert, dann bleibt Deutschland ein schwarzer Fleck auf der europäischen Landkarte, was Kryptowährungen betrifft.  

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