Kompakt:
- Der Kriminalpolizei Erding und der ZCB ist im Zusammenhang mit der Bitcoin Pension ein Ermittlungserfolg geglückt.
- Demnach wird dem Betreiber Anlagebetrug vorgeworfen und er befindet sich in Untersuchungshaft.
- Er soll insgesamt 62 BTC von über 50 Opfern erbeutet haben.
Am 1. Juli konnte die Bundespolizei die Flucht eines mutmaßlichen Anlagebetrügers und seiner mutmaßlichen Komplizin am Frankfurter Flughafen nur knapp verhindern. Er steht im Verdacht, zwischen August 2017 und August 2020 Anlagebetrug begangen und mehr als 50 Personen geschädigt zu haben. Der Schaden wird auf mehr als 62 BTC beziffert, die zum heutigen Zeitpunkt über 1,8 Millionen Euro wert sind.
Die zuständige Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der Redaktion vom Bitcoin-Kurier, dass die Festnahmen und die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Bitcoin Pension stehen. Damit ist indirekt klar, dass es sich bei dem Tatverdächtigen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um Jörg M. handeln muss. M. trat lange Jahre als Influencer, Autor und Redner in Erscheinung.
Wiederholt wurde vor ihm in der internationalen Fachpresse gewarnt, weil sich M. selber als „Co-Founder“ von Bitcoin bezeichnete, öffentlich damit kokettierte, rund 250.000 BTC zu besitzen und auch das Geschäftsmodell seiner sogenannten Bitcoin Pension extrem fragwürdig war. Nun vervollständigt sich das Bild zur Bitcoin Pension, denn wie aus der Pressemitteilung der Polizei hervorgeht ist der Tatverdächtige bereits einschlägig vorbestraft.
Die Bitcoin Pension verschwand plötzlich
Die umstrittene Person von Jörg M. war nicht das einzige Warnzeichen im Zusammenhang mit der langen Geschichte der Bitcoin Pension. Das Versprechen an die Anleger war u. a. der Aufbau einer rentablen Mining-Farm, die ihnen dann fortlaufend eine Rendite zusichern sollte. Im Jahr 2020 erklärte M. das Projekt als gescheitert und zog sich zurück.
Der Verdacht, dass es sich dabei um eine Betrugsmasche handeln muss, wurde sehr früh von vielen Experten geäußert. Auch in diversen Communities und auf Social Media wurde davor gewarnt, Geld bzw. Bitcoin in die Pension zu investieren. Es war zu keinem Zeitpunkt klar, wie sich das Geschäftsmodell hätte rechnen können. Selbst wenn der Betreiber nicht in betrügerischer Absicht gehandelt haben sollte, so hätte er den versprochenen Erfolg sehr wahrscheinlich nicht erzielen können.
Ob es sich um einen Anlagebetrug handelt, muss sich jetzt noch im weiteren Verlauf der Ermittlungen herausstellen. Hier wird sich alles um die Frage drehen müssen, ob der Beschuldigte das Geld der Anleger dem versprochenen Zweck zuführen wollte. Nach bisherigem Ermittlungsstand war das wohl nicht der Fall.