Recht

Telegram ICO: Gericht untersagt Ausschüttung der Gram Token


Es war eines der größten ICOs in der Geschichte der Kryptowährungen, die obendrein noch einen großen Durchbruch versprach. Denn der Telegram Messenger hätte mit seiner eigenen Blockchain und dem Gram Token weltweit 250 Millionen Verbraucher erreichen können. Doch das „Telegram Open Network“ kam schnell zum Erliegen.

Die „Security and Exchange Commission“ untersagte in letzter Minute die Ausschüttung der Gram Token an die Investoren und damit auch den Start des TON. Rund 1,7 Milliarden US-Dollar hatte das Unternehmen mit seinem ICO eingenommen und dementsprechend groß war die Enttäuschung über die Entscheidung der SEC.

Diese ist der Ansicht, dass es sich bei dem Gram Token um ein nicht genehmigtes Wertpapier handelt. Telegram gab sich aber kämpferisch und wollte die Entscheidung anfechten. 

Rückschlag in New York

Doch nun sieht es tendenziell schlecht für das Unternehmen aus, denn ein New Yorker Gericht sprach sich gegen die Ausschüttung der Token aus. Damit teilt das Gericht die Ansicht der SEC, dass die Investoren den Token in der Absicht erworben haben, durch den Weiterverkauf einen Gewinn erwirtschaften zu können.

Durch diesen Rückschlag könnten auch andere ICOs betroffen sein, die ein ähnliches Investitionsmodell wie das TON ICO anstreben. Denn dies ist die erster Entscheidung eines US-Gerichts bezüglich eines „SAFT“ Vertrags. 

Das „Simple Agreement of Future Tokens” sieht vor, dass der SAFT-Vertrag selber ein Investment darstellt, die später auszuschüttenden Token wiederum nicht. Das Gericht ist jedoch der Ansicht, dass die Investoren die 1,7 Milliarden US-Dollar wohl kaum investiert hätten, wenn es nicht auch um den Erwerb und die Aussicht auf eine spätere Veräußerung der Gram Token gegangen wäre.

Wettrennen mit Libra beendet

Damit ist der einzige ernstzunehmende Konkurrent von Facebooks Libra effektiv ausgeschaltet. Der disruptive Schaffensdrang von Telegram wurde durch die Behörden schlagartig ausgebremst. Und erst durch die Entscheidung des Gerichts schließlich zu Grabe getragen. 

Nun wird es keine Ausschüttung geben und erst ein noch anstehendes Gerichtsverfahren wird zeigen müssen, ob das Unternehmen die Vorwürfe nicht doch entkräften kann. 

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