- Ein Tochterunternehmen der insolvente Plattform Genesis verklagt Roger Ver in den USA.
- Dieser soll mehr als 20 Millionen US-Dollar Schulden aufgrund von Optionsgeschäften bei der Plattform haben.
- Ver ist, was solche Praktiken angeht, kein Unbekannter und liegt deswegen noch mit Coinflex im Clinch.
Der Krypto-Trader und Bitcoin-Investor Roger Ver, auch bekannt als „Bitcoin Jesus“, wurde kürzlich mit einer Klage von Genesis Global Trading, Inc. konfrontiert. Die Klage wirft Ver vor, eine Reihe von „unbereinigten Optionsschulden“ im Wert von wenigstens 20,9 Millionen US-Dollar nicht beglichen zu haben. Die Klage, welche am 21. Januar in New York eingereicht wurde, behauptet, dass Ver, ein ehemaliger CEO von Bitcoin.com, die Optionen im Mai 2019 abgeschlossen hatte und dass die Abrechnung in einer Kombination aus Bargeld und Kryptowährungen erfolgen sollte.
„Trotz mehrfachen Erinnerungen, die Genesis an Ver schickte, hatte dieser die Transaktionen bis heute nicht bezahlt“, heißt es in der Klageschrift weiter.
Versuchte Ver das Verlustrisiko abzuwälzen?
Genesis behauptet, dass Ver zu diesem Zeitpunkt ein erfahrener Krypto-Investor war und die Risiken des Handels mit Optionen verstand. Die Klage behauptet weiter, dass Ver versucht habe, weitere Optionen mit Genesis zu handeln und dass er versucht habe, „die Risiken von Verlusten“ auf Genesis abzuwälzen.
Ver ist hier auf keinen Fall ein unbeschriebenes Blatt. Bereits im vergangenen Jahr kam der Investor und große Befürworter von Bitcoin Cash einem Margin Call bei der Börse Coinflex nicht nach, weswegen diese ihn auf 80 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagte.
Roger Ver muss vor Gericht
Doch beide Seiten werden sich vermutlich erst vor Gericht einigen, denn auch in der Akte Coinflex weist Ver jede Schuld von sich. Für Genesis geht es hier zwar “nur” um 20 Millionen US-Dollar, aber das insolvente Unternehmen benötigt die Gelder sehr schnell.
Außerdem könnte ein Urteil in diesem Fall eine neue Rechtslage im Kryptobereich schaffen. Zwar sind bei Aktienoptionen & Co. hier schon seit Jahrzehnten Regeln gesetzt, doch im Bereich der digitalen Vermögenswerte sieht es hier noch etwas grau aus.