Regulierung

Deutschland vs. Bitcoin: Wie der Staat die Kontrolle erlangen will

Bitcoin-Münze mit Stoppschild
© Michaela Richter, Bitcoin-Kurier

Kompakt:

  • In den vergangenen zwei Jahren wurden mehrere Maßnahmen zur Regulierung von Kryptowährungen ergriffen.
  • Diese sind und waren überwiegend durch die Empfehlungen der FATF geprägt.
  • Nun wird die Bundesregierung erneut konkret und zeigt, wie sie die anonyme Nutzung von Bitcoin und anderen Kryptos eindämmen will.

Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hat es in sich. Denn die Bundesregierung gibt die Absicht zu erkennen, dass man zukünftig Zahlungen mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen meldepflichtig machen will.

Konkret sollen Transaktionen gemeldet werden, die einen Rahmen von 1.000 Euro überschreiten. Damit will man die Anonymität von solchen Zahlungen einschränken und sichtbar machen, welchen Zweck die Transaktionen haben. Grund für die geplante Änderung ist der Versuch, die Terrorfinanzierung im Ausland besser einzudämmen. Basis dafür ist das geplante Transparenzregister-und Finanzinformationsgesetz.

Das in erster Linie Bürger belastet werden, die ehrliche Absichten haben, scheint die Bundesregierung nicht zu trüben. Die Antworten auf die Anfrage ergeben ein geradezu absurdes Bild.  Man ist wirklich der Ansicht, dass Terroristen ein Problem bekommen, wenn man ihnen eine Meldepflicht aufbürdet.

Beweise bleiben vollständig aus

Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass die Bundesregierung zugibt, über kein hinreichendes Lagebild zu verfügen. Auf die Frage nach Fallzahlen und konkrete Summen, die durch Spenden aus Deutschland an terroristische Organisationen geflossen sein sollen, antwortete die Bundesregierung wie folgt:

Über einzelne Fälle hinausgehende umfassende Statistiken zum konkreten Umfang der Nutzung von Kryptowährungen im Bereich von Terrorismusfinanzierung und zur Zahlung von Spenden an terroristische Gruppierungen liegen nicht vor. Ergänzend wird auf die Ausführungen in der Nationalen Risikoanalyse Bezug genommen.  Der Bundesregierung liegen Hinweise darauf vor, dass Geldtransfers – auch in Kryptowerten – von Angehörigen der islamistischen Szene nach Syrien häufig als Spenden für Angehörige oder Bedürftige deklariert werden. Inwieweit diese terroristischen Organisationen zugutekamen, kann regelmäßig nicht verifiziert werden. Aus dem Informationsaustausch auf Fachebene in internationalen Foren wie den Arbeitsgruppen der Financial Action Task Force (FATF), auf Konferenzen wie auch bilateral sind vorwiegend Konstellationen aus dem Ausland bekannt, in denen eine Nutzung von Kryptowerten für Terrorismusfinanzierung – wie auch bei Geldwäsche – regelmäßig im grenzüberschreitenden Kontext erfolgt.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage

Man hat also gar keinen Anlass für die geplanten Maßnahmen. Die angeführten Hinweise dürften vage Vermutungen sein, denn es gibt nicht einmal eine annähernde Schätzung über konkrete Summen, die insgesamt geflossen sind. In der Risikoanalyse, auf die man auch in der Antwort Bezug nimmt, schätzte man den Handlungsbedarf geringer ein:

Das Risiko der Nutzung von Kryptowerten für die Terrorismusfinanzierung wird derzeit als niedrig eingestuft. Eine Steigerung des Risikopotentials in den kommenden Jahren ist, abhängig von verschiedenen Entwicklungen, nicht auszuschließen. Es liegen Hinweise zur Nutzung von Kryptowerten in den Bereichen Rechtsextremismus und Islamismus vor, wobei keine gesicherten Erkenntnisse dafür existieren, dass Kryptowerte in größerem Umfang für die Terrorismusfinanzierung genutzt wurden. Diese Einschätzung lässt sich auch mit der aktuellen Situation – insbesondere mit Blick auf den Mitteltransfer – begründen, wonach bislang keine Notwendigkeit bestand bzw. besteht, gerade Kryptowerte in einem über Einzelfälle hinausgehenden größeren Umfang insbesondere für die Terrorismusfinanzierung zu nutzen.

Ers­te Na­tio­na­le Ri­si­ko­ana­ly­se

Insgesamt hat man es anscheinend verpasst ein verändertes bzw. gestiegenes Risikopotenzial nachzuweisen, denn ansonsten hätte man belastbare Zahlen.

Bitcoin ist für Terroristen ungeeignet

Für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr sind Kryptowährungen hervorragend geeignet. Insofern geraten sie nicht zu Unrecht unter Verdacht. Die Währung, die Terroristen aber de facto zur Finanzierung benötigen, sind US-Dollar. Selbst wenn sie also in großen Mengen Bitcoin empfangen würden, so können sie sehr wahrscheinlich nicht auf eine Konvertierung in Dollar verzichten.

Anstatt also besser zu überwachen, welche Banken und welche Mittelsmänner von diesen Organisationen in Anspruch genommen werden, möchte man lieber von deutschen Staatsbürgern wissen, wann, wo und mit wem sie größere Transaktionen tätigen. Dabei sind 1.000 Euro sogar ein sehr enger Rahmen, der noch fragwürdiger erscheint als die Begrenzung für anonymen Handel von Edelmetallen. Hier liegt die Obergrenze immerhin noch bei 2.000 Euro für Bargeschäfte.

Noch absurder ist die Vorstellung, dass sich Personen melden werden, die tatsächlich aus Deutschland derartige Spenden ins Ausland senden. Die Meldepflicht ändert nichts daran, dass Kryptowährungen dem Nutzer Pseudonymität gewähren, die sich graduell zur Anonymität ausbauen lässt.

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